Im November 2024 erreichte die Beimischung von Biodiesel zu Dieselkraftstoff mit 3,9 % einen historischen Tiefststand seit Einführung der Beimischungsverpflichtung im Jahr 2009 (5,25 % kal.). Laut der kürzlich vom BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Berlin, veröffentlichten Statistik betrug die physisch beigemischte Menge nur 106.900 t. Der Gesamtverbrauch an Biodiesel und HVO sank erstmals im Zeitraum Januar 2024 bis November 2024 unter 2 Mio. t.
Im Quotenjahr 2024 wurde der Höchststand der Beimischung im März mit 8,5 % erreicht. Da die Dieselkraftstoff-Norm EN 590 den Biodiesel-Anteil auf maximal 7 Vol. % (B7) begrenzt, ist der darüberhinausgehende Anteil hydriertes Pflanzenöl (HVO), das zusätzlich bis zu 26 % zu B7 beigemischt werden kann. 3,9 % Beimischung im November entsprechen daher 106.900 t Biodiesel, die physisch beigemischt wurden, im Vergleich zu 204.400 t im März 2024. Auch für Dezember 2024 erwartet der UFOP Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V., Berlin, eine geringere Beimischung.
Die UFOP sieht sich in ihrer Schätzung bestätigt, dass der Gesamtverbrauch von Biodiesel und HVO im Jahr 2024 auf rund 2,20 Mio. t (Vj. 2,62 Mio. t) sinkt – trotz Anstieg der THG-Quotenminderungsverpflichtung von 8 % auf 9,35 %. Die Förderunion stellt einmal mehr fest, dass dies eine Folge der Doppelanrechnung von Biodiesel beziehungsweise HVO aus bestimmten Abfallkategorien auf die Quotenverpflichtung und des bestehenden Überhangs an THG-Quoten ist. Die Doppelanrechnung müsse daher nach Meinung der UFOP zwingend abgeschafft werden. Eine Gelegenheit dazu bietet sich im Zuge des im Frühjahr 2025 von der neuen Bundesregierung vorzulegenden Entwurfs zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, mit dem die geänderte Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED III) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Dem imageschädigenden Betrug muss laut UFOP die Grundlage entzogen und verschärfte Anforderungen an die Warenbegleitkontrolle müssen eingeführt werden.
Die UFOP begrüßt den Ansatz des BMUV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Berlin, den Marktzugang an eine Bestätigung der Erlaubnis der Vor-Ort-Kontrolle zu binden. Diese Regelung muss laut der UFOP mit Blick auf die in Vorbereitung befindliche EU-Unionsdatenbank (UDB) europaweit eingeführt werden. Die gesamte Warenkette – vom Ersterfasser bis zum Biokraftstoffhersteller – muss sich in der UDB registrieren. Die Zertifizierungsanforderungen für das jährliche Audit beziehungsweise für die Vor-Ort-Kontrolle müssen dazu erweitert werden; Deskaudits sind auszuschließen. Die erweiterten Anforderungen sind Grundlage für amtliche Nachkontrollen. Die UFOP betont, dass zusätzliche Zertifizierungskosten beim Hersteller anfallen, die Überprüfungsaudits können entsprechend der Risikoabwägung oder im konkreten Verdachtsfall, veranlasst durch die EU-Kommission, durch die zuständigen Stellen der Mitgliedsstaaten in der EU beziehungsweise in Drittstaaten durchgeführt werden.
Die UFOP begründet die beschriebene Verschärfung auch mit sorgenvollem Blick auf die sich möglicherweise ändernde Zoll- und Förderpolitik der USA bei Biokraftstoffen. Diese können Angebotsdruck in der EU für gebrauchte Speiseöle und -fette deutlich erhöhen. Marktbeobachter sehen die internationale Biokraftstoffindustrie vor neuen kritischen Herausforderungen, da die US-Regierung die angekündigten Zölle von 25 % auf Nicht-Energie-Importe aus Kanada und Mexiko sowie von 10 % auf kanadische Energieimporte und zusätzliche 10 % auf chinesische Waren eingeführt hat. Diese Störungen des Handels kann auch zur Umleitung von UCO-Exporten von den USA in Richtung EU führen; sie müssen laut dem Verband entsprechend beobachtet werden. Handlungsbedarf sieht die UFOP zugleich für die Verfolgung beziehungsweise Rückverfolgung und Prüfung von UCO-Warenströmen in Europa. Die Frage einer möglichen Umdeklaration und Rohstoffprüfung bei den Biokraftstoffherstellern sind bisher zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten nicht geklärt. Auch diese Nachweislücken müssen geschlossen werden. Auch deshalb ist die Bestätigung der Vor-Ort-Kontrolle eine wichtige zusätzliche Maßnahme, begründet die UFOP ihre Forderung