Antragsunterlagen zur CO2-Speicherung im niedersächsischen AWZ-Gebiet öffentlich ausgelegt

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Forschung & Entwicklung, Politik, Unternehmen
Das beantragte Untersuchungsgebiet liegt außerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone (graue Fläche) im niedersächsischen Teil der deutschen AWZ rund 50 Kilometer vor der Küste.
Foto: LBEG

Die EMPG ExxonMobil Production Deutschland GmbH will in Vertretung der BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG, beide Hannover, untersuchen, ob Kohlendioxid unter dem Meeresboden im niedersächsischen Teil der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) gespeichert werden kann. Daher hat das Unternehmen jetzt einen entsprechen den Antrag auf Untersuchungsgenehmigung für ein 2.759 Quadratkilometer großes Gebiet für einen Zeitraum von fünf Jahren beim zuständigen LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, eingereicht. Die Antragsunterlagen dafür werden jetzt öffentlich ausgelegt.

Grundlage für das Vorhaben ist das im November vergangenen Jahres neu gefasste Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG). Die EMPG will in dem Untersuchungsfeld, dessen Südrand rund 50 km vor der Küste liegt, den Untergrund auf seine Eignung für die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid untersuchen. Vorgesehen sind dafür geophysikalische Messungen, unter anderem mit seismischen Methoden, sowie bis zu drei Untersuchungsbohrungen. Sie sollen Grundlage für mögliche spätere Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb eines Kohlendioxid-Speichers sein. Mit einer Untersuchungsgenehmigung ist keine Entscheidung oder Genehmigung über Bau oder Betrieb eines Kohlendioxid-Speichers verbunden, dafür sind gesonderte Verfahren notwendig.

Der Antrag liegt für die Dauer von einem Monat seit dem 4. Mai bis zum 3. Juni 2026, unter anderem online, aus.

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