Im Rahmen des BDEW-Kongresses äußerte sich VNG-Vorstandsvorsitzender Ulf Heitmüller

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Ulf Heitmüller, Vorstandsvorsitzender der VNG AG, betont die Bedeutung der Gaswirtschaft für die Versorgungssicherheit in Deutschland.
Foto: VNG AG

Der BDEW Kongress 2023 unter dem Motto „Wir sichern Energie“ fand vom 14. bis 15. Juni 2023 in Berlin statt. Die Vertreter der Energiewirtschaft trafen sich, um daran zu arbeiten, dass Haushalte und Industrie trotz aller Unwägbarkeiten sicher mit Strom und Gas beliefert werden können.

Im Rahmen der Veranstaltung äußerte sich Ulf Heitmüller, Vorstandsvorsitzender der VNG AG, Leipzig, zur Rolle der Gaswirtschaft in der Versorgungssicherheit. Laut U. Heitmüller hat die internationale Energiekrise eindrücklich vor Augen geführt, welche Bedeutung die Gaswirtschaft für die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa hat. Bei der Transformation zu einer klimaneutralen Energieversorgung mit „grünen“ Gasen wie Wasserstoff und Biogas gelten auch für die VNG zwei zentrale Aufgaben, die es miteinander zu vereinen gilt: Die Versorgung mit Molekülen sichern und Klimaschutzziele erreichen. Seiner Meinung nach wird für die Marktentwicklung von Wasserstoff ein passender Regulierungsrahmen benötigt, sodass Investitionsentscheidungen in Wasserstoffprojekte erleichtert werden. Die VNG erhofft sich von der Novelle der Nationalen Wasserstoffstrategie mehr Klarheit über den ausstehenden Rahmen, der den Wasserstoffhochlauf anreizen soll und damit Rechtssicherheit schafft. Dafür ist außerdem eine integrierte Sicht wichtig. Sowohl die Wasserstoffproduzenten, die Wasserstoffabnehmer als auch die Infrastrukturbetreiber brauchen Rechtssicherheit, um den Hochlauf gemeinsam verlässlich anzuschieben und meistern zu können.

Mit Blick auf die aktuelle nationale Gesetzgebung sieht U. Heitmüller vor allem die Umsetzung der nachfolgenden Regelungen: Die deutsche Industrie als kurzfristig wichtigster Wasserstoffabnehmer braucht die Förderrichtlinie zu Klimaschutzverträgen, damit ihre Nachfrage auch in konkreten Verträgen mit Wasserstoff-Lieferanten mündet. Er erklärt weiter, dass für die Raffineriebetreiber es analog die schnellstmögliche Anpassung der 37. BImschV mit mindestens dreifacher Anrechenbarkeit von produziertem „grünem“ Wasserstoff für die Erfüllung ihrer Treibhausgasminderungsziele wäre. Die Bundesregierung muss darüber hinaus gemeinsam mit den Infrastrukturbetreibern schnellstmöglich Refinanzierungsmodelle für den Aufbau eines deutschen Wasserstoffnetzes festlegen, ergänzt U. Heitmüller abschließend.

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