BMWK: 3,3 Mrd. Euro Neue Fördermittel zur Dekarbonisierung des Mittelstands

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Politik
Efe Duran Sarikaya, CEO der EPSA Deutschland GmbH, sieht in der neuen BIK-Richtlinie eine große Chance für mittelständische Unternehmen.
Foto: EPSA Deutschland GmbH

Das BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin, hat am 23. August 2024 eine neue Förderrichtlinie ins Leben gerufen, die mittelständische Industrieunternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen soll: die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“. Die neue Richtlinie soll nach Mitteilung der EPSA Deutschland GmbH, Düsseldorf, den Mittelstand bei der Reduktion von CO2-Emissionen gezielt fördern und umfasst ein Finanzvolumen von rund 3,3 Mrd. Euro. Der erste Förderaufruf startet im September 2024, und interessierte Unternehmen können dann innerhalb von drei Monaten ihre Projektanträge einreichen.

Ziel der Förderung ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie dabei zu unterstützen, auf klimafreundliche Technologien und Produktionsverfahren umzusteigen. Die Förderung ergänzt die bestehenden Klimaschutzverträge und ist speziell auf den industriellen Mittelstand ausgerichtet. Dabei können die beiden Förderinstrumente nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Förderinstrumente der BIK: Unterstützung innovativer Transformationsprojekte
Die BIK-Richtlinie bietet zwei Förderinstrumente an, die Unternehmen helfen sollen, kohlendioxidintensive Prozesse umzugestalten.

Modul 1: Bis zu 200 Mio. Euro für Dekarbonisierung
Dieses Modul richtet sich an Unternehmen, die industrielle Prozesse betreiben und durch Investitionen oder Forschungsprojekte mindestens 40 % ihrer CO2-Emissionen vermeiden möchten.

Die Förderung ist offen für alle Industrieunternehmen, die kohlendioxidintensive Prozesse haben. Besonders angesprochen sind Branchen wie die chemische Industrie, Stahl- und Gießereibetriebe, Glas- und Keramikhersteller sowie die Papier- und Zementindustrie. Unternehmen können für ihre Projekte bis zu 200 Mio. Euro erhalten.

Modul 2: Förderung von CCS/CCU-Technologien in Millionenhöhe
Das zweite Fördermodul unterstützt Projekte zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCU/CCS), soweit es sich um schwer vermeidbare Emissionen in den Sektoren wie Zement, Kalk und thermischer Abfallbehandlung handelt.

Zusätzlich sind Innovationsvorhaben in den Bereichen Grundstoffchemie, Glas und Keramik förderfähig.

Die Förderquoten liegen bei maximal 30 % und 30 Mio. Euro für Investitionsvorhaben sowie 80 % und 35 Mio. Euro für Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung). Hier sind Investitionen mit bis zu 30 Mio. Euro und Forschungsprojekte mit bis zu 35 Mio. Euro förderfähig.

Wer kann sich bewerben?
Das Förderprogramm mit den beiden Förderinstrumenten richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ihre Projekte ebenfalls in Deutschland umsetzen.

Die Förderung ist modular aufgebaut, um sowohl kleineren als auch größeren Unternehmen passende Unterstützung zu bieten.

Projektförderungen starten ab 500.000 Euro für KMU und ab 1 Mio. Euro für größere Unternehmen. Bei Projekten ab einem Fördervolumen von 15 Mio. Euro ist neben den Bundesmitteln eine Kofinanzierung durch das zugehörige Bundesland in Höhe von mindestens 30 % vorgesehen.

Fördermittelberater nehmen Unternehmen viel Arbeit ab
EPSA Deutschland, ein Spezialist für Fördermittelberatung, sieht in der neuen BIK-Richtlinie eine große Chance für mittelständische Unternehmen. Efe Duran Sarikaya, Chief Executive Officer der EPSA Deutschland, ist der Überzeugung, dass die neue Förderung es dem Mittelstand ermöglicht, wichtige Investitionen in eine klimafreundlichere Zukunft zu tätigen und dabei wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben. Fördermittelberater wie die EPSA Deutschland können Unternehmen bei der oft komplexen Beantragung – sogar zu 100 % auf Erfolgsbasis – helfen.

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