Der BEM Bundesverband eMobilität e. V., Berlin, hat die Einigung von EU-Parlament und Rat für neue Regeln zum Batterielebenszyklus gelobt. Von der Entstehung über den Austausch bis zum Recycling sollen Batterien künftig einheitlichen Anforderungen für Industrie und Verbraucher unterliegen, um nachhaltiger, leistungsfähiger und langlebiger im Einsatz zu sein. Die geplante Regelung soll für alle in der EU in Verkehr gebrachten Batterien gelten.
Wenn die Einhaltung von Umweltvorgaben und Kriterien aus der Kreislaufwirtschaft bislang freiwillig war, so schafft die EU laut BEM-Vorstand Markus Emmert durch ihren neuen Vorschlag jetzt eine Grundlinie für alle Marktteilnehmer. Batterien der Elektromobilität vom eBike bis zur eAviation können damit als das erste „grüne“ Produkt der EU bezeichnet werden, die sowohl Transparenz als auch Wettbewerbsgleichheit im Namen des Umwelt- und Klimaschutzes schaffen.
Zu den Regelungen gehört unter anderem die Kennzeichnungspflicht des CO2-Fußabdrucks für Traktionsbatterien elektrischer Fahrzeuge (EV), einschließlich Kleinst- und Leichtfahrzeuge (LMT) sowie wiederaufladbarer Industriebatterien mit einer Kapazität von über 2 kWh. Außerdem müssen diese Batterien über einen digitalen Pass verfügen, der Informationen zum Modell und zur Verwendung enthält. Dadurch können Sammelziele für die Wiederverwendung von Kobalt, Blei oder Lithium verfolgt werden. Alle gebrauchten LMT, EV-, SLI- und Industriebatterien müssen unabhängig von Art, chemischer Zusammensetzung, Zustand, Marke oder Herkunft kostenlos für Endverbraucher zurückgenommen werden. Bis Ende 2030 wird außerdem geprüft, ob die Verwendung von nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch schrittweise eingestellt wird.
EU-Parlament und EU-Rat müssen das Abkommen förmlich noch billigen, bevor es in Kraft treten kann. Die Initiative ist eng mit dem European Green Deal, dem Circular Economy Action Plan und der New Industrial Strategy verknüpft.