VNG löst verbleibende Restrisiken aus Gasersatzbeschaffung auf und nimmt Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen zurück

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Wärme fossil
Foto: eot

Durch eine vergleichsweise Einigung mit dem Bund über einen Ausgleich von Vermögensnachteilen im Zusammenhang mit den Ersatzbeschaffungskosten aus dem Vertrag mit der GPE Gazprom Export LLC, Moskau, konnte die VNG AG, Leipzig, die verbleibenden Restrisiken aus der Gasersatzbeschaffung auflösen. Die VNG hat daraufhin ihren Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) zurückgenommen. Es wird nicht zu einer Beteiligung des Bundes an der VNG kommen.

Thomas Kusterer, Finanzvorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, freut sich über die erzielte Lösung. Damit sind die wesentlichen Schritte zur Stabilisierung der VNG gelungen. Die nicht operative Ergebnisbelastung von rund 600 Mio. Euro, welche zunächst für das vierte Quartal 2022 zurückgestellt wurde, kann entfallen. In Folge der Vereinbarung mit dem Bund und der gesunkenen Marktpreise wird sich die Gesamtbelastung aus den beiden Gaslieferverträgen für das Ergebnis der EnBW –
unabhängig von der weiteren Preisentwicklung bis Jahresende 2022 – damit auf insgesamt nicht mehr als 1,18 Mrd. Euro belaufen.

Die VNG hatte den Antrag nach § 29 EnSiG am 9. September 2022 beim BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin/Bonn, gestellt. Die Antragstellung war notwendig geworden, weil die VNG aufgrund nicht erfüllter Lieferverpflichtungen hinsichtlich russischer Gasmengen aus zwei Verträgen mit Vorlieferanten die fehlenden Mengen zu erheblich höheren Preisen an den Energiemärkten ersatzweise beschaffen musste und muss, um ihre Kunden weiter zu den vertraglich vereinbarten, deutlich niedrigeren Preisen verlässlich beliefern zu können.

Ein Liefervertrag über 65 TWh Gasbezug jährlich besteht mit der WIEH GmbH, einem Tochterunternehmen der SEFE Securing Energy for Europe GmbH (ehemals GAZPROM Germania GmbH), beide Berlin. Im Hinblick auf diesen Vertrag wurde am 10. Oktober 2022 ein Vergleich gefunden, wonach die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffungen im Geschäftsjahr 2022 von der WIEH getragen werden. Außerdem beenden die Parteien die Lieferbeziehung zum 1. Januar 2023.

Der zweite Vertrag besteht mit der GPE über rund 35 TWh Gasbezug im Jahr und endet ebenfalls am 1. Januar 2023. Für die hohen Ersatzbeschaffungskosten, die durch die Lieferausfälle bzw. den Lieferstopp seit Ende August dieses Jahres bei diesem Vertrag entstanden sind, konnte jetzt gemeinsam mit dem Bund ebenfalls eine Lösung gefunden werden, die die VNG mit einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag teilweise für die von ihr getragenen Aufwendungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit entschädigt. Die darüber hinaus auflaufenden Verluste wird die VNG aus eigener Kraft und gemeinsam mit ihren Anteilseignern tragen. Die Risiken aus der Ersatzbeschaffung aus beiden russischen Gaslieferverträgen sind damit abschließend beseitigt. Diese Lösung stabilisiert in ihrer Gesamtheit die VNG wirtschaftlich, sodass die Notwendigkeit für staatliche Maßnahmen nach § 29 EnSiG nicht mehr gegeben ist und der Antrag demnach zurückgezogen werden konnte.

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