Der MVaK Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e. V., Berlin, fordert die Bundesregierung auf, die flächendeckende Einführung von B10 in Deutschland konsequent voranzutreiben. Die Erhöhung des Biodieselanteils im Dieselkraftstoff von heute bis zu 7 % (B7) auf bis zu 10 % (B10) bietet aus Sicht des Verbandes die Chance, unmittelbar die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu senken, die Abhängigkeit von fossilem Diesel zu reduzieren und die heimische Wertschöpfung zu stärken.
Viele Fahrzeuge sind für die Betankung mit höheren Biodieselanteilen wie B10 freigegeben. So können im Pkw-Bereich unter anderem Fahrzeuge von Mercedes-Benz, BMW, Opel oder Peugeot/Citroën mit B10 betankt werden. Hinweise zur Freigabe sind unter anderem im Bordbuch oder in der Tankklappe zu finden. Die Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns und der Ford AG sind dagegen nach Aussage des MVaK „scheinbar nicht zukunftstauglich“. Beide Unternehmen haben ihre Fahrzeuge bisher nicht für B10 freigegeben.
Warum ist B10 der Diesel der Zukunft?
Die EU formuliert in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) aus dem Jahr 2023 eine klare Forderung an die Mitgliedsstaaten: „Der Höchstanteil biobasierter Komponenten sollte von 7 % auf 10 % angehoben werden.“ B10 soll damit perspektivisch zum Standarddiesel an europäischen Tankstellen werden. Detlef Evers, Geschäftsführer des MVaK, dazu: „Die Harmonisierung des Dieselangebots innerhalb der EU hin zu einem B10-Angebot an allen Tankstellen ist eine wichtige Maßnahme, um die europäische Energiesicherheit zu verbessern.“ Mehrere EU-Mitgliedsstaaten haben diesen Weg bereits eingeschlagen. B10 und höhere Biodieselbeimischungen werden unter anderem in Frankreich, Belgien und Portugal angeboten. Italien, Schweden und Irland haben ebenfalls konkrete Pläne für höhere Biodieselanteile. Deutschland, das ein B10-Angebot seit Mai 2024 an Tankstellen grundsätzlich erlaubt, hinkt hinterher. Grund dafür ist neben den oben genannten fehlenden Freigaben des Volkswagen-Konzerns und der Ford AG, die sogenannte Bestandsschutzsortenregelung. Diese schreibt vor, dass bei einem B10-Angebot an derselben Tankstelle auch B7 angeboten werden muss. D. Evers erklärt dazu: „Das Bundesumweltministerium könnte das Angebot von B10 an deutschen Tankstellen erleichtern, wenn es die Bestandsschutzsortenregelung flexibilisieren würde. Warum muss B7 an jeder Tankstelle verfügbar sein? Ein teilweises aber flächendeckendes B7-Angebot im Tankstellennetz sollte ausreichen, um Fahrzeuge ohne B10-Freigabe zu versorgen. Diese Maßnahme wäre schnell umsetzbar und hätte zudem eine preisdämpfende Wirkung.“
B10 mit Biodiesel hätte preisdämpfende Wirkung
Nach Berechnungen des MVaK hätte B10 in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 bis zu drei Cent pro Liter günstiger angeboten werden können als B7. B10 könnte an Attraktivität gewinnen, wenn Biokraftstoffe von der Energiesteuer befreit würden, wie es Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer fordert.
Deutschland ist auf fossile Dieselimporte angewiesen, da die heimische Produktion den Bedarf nicht decken kann. Gleichzeitig verfügt Deutschland über rund 4 Mio. t Biodiesel-Produktionskapazität. „Ein zunehmendes B10-Angebot ist eine sinnvolle klimapolitische, energiepolitische und wirtschaftspolitische Maßnahme. Es mindert die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors, stärkt die Versorgungssicherheit und steigert die heimische mittelständische Wertschöpfung“, resümiert D. Evers.





