Nach Mitteilung der 14degrees GmbH, Osnabrück, verzeichneten die Preise für THG-Zertifikate auch in den Kalenderwochen 42 und 43 einen kräftigen Anstieg.
No Cap THG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 bewegten sich in der KW 42 im Korridor zwischen 195 Euro/t CO2eq und 200 Euro/t CO2eq. In der KW 43 zog der Kurs weiter an und notierte zwischen 200 Euro/t CO2eq und 210 Euro/t CO2eq.
Noch deutlicher fiel die Preissteigerung im Bereich der fortschrittlichen doppelt anrechenbaren THG-Zertifikate aus. In der KW 42 lagen die Preise bei 360 Euro/t CO2eq bis 380 Euro/t CO2eq. In der KW 43 stiegen sie auf 390 Euro/t CO2eq bis 430 Euro/t CO2eq. Zum Vergleich: In der ersten Oktoberwoche dieses Jahres lagen die Preise im Medium bei 320 Euro/t CO2eq und damit rund 100 Euro unter dem aktuellen Niveau. In den vergangenen Tagen vermeldete eine Vielzahl an Stimmen, dass der Wegfall der Doppelanrechnung und eine deutliche Verschärfung beziehungsweise Abschaffung des Vertrauensschutzes als gesichert gelten. Dennoch existieren derzeit keine gesicherten Informationen zu den Ergebnissen, die eine überarbeitete Fassung des ersten Entwurfs zutage bringen dürften.
Der durchschnittliche Handelspreis der 2026er Quote lag bei rund 330 Euro/t CO2eq. Erste Richtwerte des GJ-Preises 2026 für fortschrittliche Unterquote liegen zwischen 3 Euro /GJ bis 4 Euro/GJ, dürften aber noch keine belastbare Marktindikation darstellen. Die 2027er Zertifikate notierten bei rund 230 Euro/t CO2eq.
Die Kabinettsbesprechung zum RED III-Gesetzesentwurf wurde auf den 29. Oktober 2025 neu terminiert (nach Drucklegung des Artikels wurde der Umstand bekannt, dass die Kabinettsbesprechung nicht am 29. Oktober sondern erst am 5. November 2025 stattfinden wird). Die daraus resultierende Verzögerung im ohnehin ambitionierten Zeitplan wird in Markt- und Verbandskreisen als kritisch eingestuft. Marktteilnehmer befürchten, dass die RED III-Regelung nicht rechtzeitig zum 1. Januar 2026 in Kraft treten könnte. Die Initiative Klimabetrug Stoppen, ein Verbund aus über 120 Mitgliedern aus Verbänden und Unternehmen, fordert in einer aktuellen Pressemitteilung ein „zwingendes Inkrafttreten aller Änderungen zum 1.1.2026“. Ein späteres Wirksamwerden der Maßnahmen zur Betrugsvorbeugung und Marktbelebung würde für viele Unternehmen zu spät kommen.
Klarstellung zum Marktbericht KW 40 und KW 41 2025
Im Marktbericht zur KW 40 und KW 41 hieß es: „Quotenverpflichtete Unternehmen äußern zunehmend Bedenken hinsichtlich der Erfüllung der THG-Quote ab dem Jahr 2028. Können in 2027 noch viele Unternehmen Vorträge aus den Jahren 2024, 2025 und 2026 im Portfolio geltend machen, entfällt diese Möglichkeit ab 2028.“ Diese Formulierung war in Teilen missverständlich. Gemeint war, dass Marktakteure im Jahr 2027 Überhänge aus mehreren Jahren (2024 bis 2026) anrechnen können, während im Verpflichtungsjahr 2028 nur der Überhang aus dem unmittelbar vorangegangen Jahr (2027) berücksichtigt wird. Eine generelle Abschaffung der Übertragungsmöglichkeit war damit nicht gemeint und ist seitens des Gesetzgebers nicht vorgesehen.





