Industrie ist bereit, Flexibilität zur Unterstützung des Stromsystems bei Engpässen anzubieten

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Erneuerbarer Strom
Foto: eot

Der zweite Stresstest der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hat eine angespannte Versorgungslage im Strombereich in diesem Winter aufgezeigt. Die Gründe dafür sind die aktuelle Gaskrise und die noch langsame Rückkehr der französischen Kernkraftwerke in den Markt. Die Situation kann, in Verbindung mit anhaltenden Kälteperioden und sogenannten Dunkelflauten, jederzeit zu Problemen bei der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität führen.

Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V., Berlin, und seine energieintensiven sowie mittelständischen Mitgliedsunternehmen weisen darauf hin, dass bereits seit längerer Zeit bekannt ist, dass es bei der Stromversorgung zu strukturell bedingten Engpasssituationen oder Lastunterdeckungen kommen kann, die nicht auf den aktuellen Winter 2022/2023 beschränkt sind. Mit dem bald vollzogenen Ausstieg aus der Kernenergie sowie dem Kohleausstieg bei gleichzeitig stockendem Ausbau der erneuerbaren Energien, des Netzausbaus und des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft, hat das deutsche Stromsystem an gesicherter Leistung und damit an Versorgungssicherheit verloren.

Um einer Lastunterdeckung für die Stromversorgung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung seit dem Sommer 2022 zusätzlichen Kraftwerkskapazitäten die vorübergehende Teilnahme am Strommarkt ermöglicht. Der VIK hatte das seit März 2022 gefordert. Aus Sicht des VIK wurde allerdings versäumt, zusätzlich zu den Erzeugungskapazitäten ebenfalls marktbasierte Maßnahmen zur Stromsystemstützung, wie die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), wieder in Kraft treten zu lassen bzw. zu erneuern. Die AbLaV ist im Juni 2022 ausgelaufen, eine Nachfolgeregelung lässt auf sich warten.

Vor diesem Hintergrund erachtet es der Verband nach den Worten von Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK, als notwendig, die Abschaltbare-Lasten-Verordnung für eine begrenzte Zeit wieder einzuführen und – als marktliche Maßnahme zur Unterstützung der Systemstabilität – so zu reformieren, dass sie weiter den Erfordernissen der ÜNB gerecht und zugleich eine vermehrte Teilnahme interessierter Unternehmen angereizt wird. Bis die AbLaV verlängert bzw. eine Nachfolgeregelung in Kraft ist, sollten seitens der ÜNB bilaterale Vereinbarungen mit geeigneten Anbietern (ehemalige AbLaV-Anbieter und weitere geeignete Unternehmen) getroffen werden, damit entsprechende systemstabilisierende Leistungen ermöglicht werden. Nur so können die durch die gestiegenen Energiepreise ohnehin belasteten Unternehmen vor zusätzlichen unentgeltlichen Abschaltungen und damit verbundenen Unterbrechungen ihrer Produktion geschützt werden.

Industrie bietet Teilnahme an einer Vorstufe zur „BDEW-Kaskade“ an

Parallel zu dieser Maßnahme unterstützt der VIK für diesen Winter zur kurzfristigen Überbrückung die Einführung einer „Vorstufe“ zur BDEW-Kaskade. Die „BDEW-Kaskade“ sieht vor, dass bei einer Lastunterdeckung ganze Netzbezirke unterhalb der Höchstspannungsebene inklusive industrieller Letztverbraucher innerhalb von zwölf Minuten komplett ferngesteuert abgeschaltet werden können. Das könnte gravierende Folgen für die Produktion haben.

Teile der deutschen energieintensiven Industrie sind bereit, in Engpasssituationen verfügbare Flexibilitätspotenziale in diesem Winter im Falle kritischer Lastsituationen freiwillig bereitzustellen, um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa im Winter 2022/2023 zu unterstützen, so C. Seyfert. Nötig wäre allerdings eine angemessene Entschädigung, beispielsweise für Produktionsausfälle.

Mittelfristig hoher Bedarf an gesicherter Kraftwerksleitung

Bilaterale Vereinbarungen wie die Einrichtung einer Vorstufe der „BDEW-Kaskade“ zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Industrie können als kurzfristige Notfallmaßnahme sinnvoll sein. Sie stellen aber keine dauerhaft zufriedenstellende Lösung dar, um die Netzstabilität mittelfristig zu erhalten. Es fehlt in Deutschland derzeit an zusätzlichen, verlässlich zur Verfügung stehenden Kraftwerkskapazitäten, insbesondere wenn Gas nicht im ausreichenden Maß zur Verstromung zur Verfügung stehen sollte. Ein Mangel an Alternativen bei der Stromerzeugung würde die Situation weiter verschärfen. Besonders im Hinblick auf den nächsten Winter (2023/2024) und den übernächsten Winter (2024/2025), wenn die drei verbliebenen Kernkraftwerke sowie die im Rahmen des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes zurück ans Netz gegangenen Kohlekraftwerke nicht mehr zur Verfügung stehen, muss die Diskussion um die künftige Versorgungssicherheit in Deutschland jetzt geführt werden.

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