Stiebel Eltron veröffentlicht Online-Rechner zur neuen Wärmepumpenförderung

Gesch. Lesedauer: 2 Minuten
Digitalisierung & KI, Produkte, Unternehmen, Wärme
Mit dem neuen Förderrechner der Stiebel Eltron lässt sich ermitteln, mit welcher Fördersumme man für sein eigenes Vorhaben im Einfamilienhaus rechnen kann.
Foto: STIEBEL ELTRON

Die neue BEG-Förderung für Wärmepumpen hat in den vergangenen Tagen für viele Diskussionen gesorgt. „Entgegen vieler Aussagen kann die neue Förderung mindestens in den kommenden Monaten für Verbraucher sogar deutlich höher ausfallen als zuvor“, erklärt Burkhard Max, Geschäftsführer der deutschen Vertriebsgesellschaft der STIEBEL ELTRON GmbH & Co. KG, Holzminden. „Mit unserem neuen Förderrechner, der ab sofort auf unserer Homepage verfügbar ist, kann man unkompliziert und schnell ermitteln, mit welcher Fördersumme man für sein eigenes Vorhaben im Einfamilienhaus rechnen kann.“

„Es ist zwar richtig, dass die Förderung langfristig abschmelzen wird, außerdem wurden ab sofort die maximal förderfähigen Investitionskosten sowie der Klimageschwindigkeitsbonus abgesenkt“, erklärt B. Max. „Gleichzeitig wurde aber der maximale Förderanteil an den Investitionskosten für bestimmte Einkommensgruppen von 70 auf 80 Prozent erhöht, auch kommen mehr Einkommensgruppen in den Genuss des Einkommensbonus.“ Waren vorher für den Heizungstausch im Einfamilienhaus maximal 21.000 Euro Zuschuss möglich, sind es jetzt maximal 22.400 Euro. Manche Antragsteller, die vorher 10.500 Euro Zuschuss bekommen haben, können jetzt mit 16.800 Euro sogar über 6.000 Euro mehr erhalten. „Besonders interessant ist die neue Förderung, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt“, erklärt B. Max.

Mit dem neuen Förderrechner, der über www.stiebel-eltron.de/foerderrechner erreichbar ist, können Einfamilienhausbesitzer einfach und komfortabel ermitteln, wie hoch die Förderung für ihren Heizungstausch voraussichtlich ausfallen wird. Dabei werden nur wenige Informationen benötigt – Art und Alter der bisherigen Heizung, die voraussichtlichen Gesamt-Investitionskosten sowie das zu versteuernde Haushaltseinkommen. „Gerade bei dem letzten Punkt sollte man genau hinschauen, denn das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt insbesondere bei Familien deutlich unter dem persönlichen Jahreseinkommen“, informiert B. Max. „Da zusätzlich bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt noch einmal 10.000 Euro abgezogen werden und außerdem die Maximalgrenze von 40.000 auf 50.000 Euro erhöht wurde, kommen nun mehr Menschen in den Genuss des Einkommensbonus.“

Anträge wieder möglich – aktuelle Bedingungen gelten bis Anfang 2027
Mit Bekanntgabe der Veränderung der Förderung waren neue BzA-Nummern, die man für eine Antragstellung bei der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, benötigt, nicht mehr zu bekommen. Jetzt können diese wieder vom Fachhandwerk beantragt werden, sodass neue Förderanträge ab sofort wieder möglich sind.

B. Max rät, bei einem geplanten Heizungswechsel zur Wärmepumpe genau auf den Zeitpunkt zu achten. Die aktuellen Förderbedingungen gelten bis Ende Januar 2027. Danach verringern sich einzelne Förderbestandteile erstmals und anschließend halbjährlich. Für die meisten Antragsteller fällt die Förderung langfristig geringer aus. Angesichts der geringeren finanziellen Spielräume im Haushalt und der Notwendigkeit, Ausgaben zu reduzieren, sei dies jedoch nachvollziehbar. Dass die Förderung kontinuierlich und schrittweise abgeschmolzen werde, stelle eine annehmbare Lösung dar, die langfristig Klarheit für die Branche und die Verbraucher schaffe. Die Politik setze damit auf die Wärmepumpe als wichtiges Element für das Gelingen der Wärmewende.

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