Grüne Woche 2024: Experten diskutieren alternative Antriebe für Landwirtschaft

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Mobilität & Kraftstoffe
Fachlicher Austausch zwischen Politik, Wissenschaft und Landwirtschaft zum Thema „Grüne Power auf dem Acker“. V. l. n. r. Olaf Schäfer (BMEL), Dr. Edgar Remmele (TFZ) und Daniel Königs (Königs Pflanzenergie GmbH) auf der grünen Woche 2024.
Foto: BEE

Unweit des Standes der Plattform „Erneuerbare Antriebsenergie für die Land- und Forstwirtschaft“ fand im Rahmen der Grünen Woche auf der Bühne des Forums Moderne Landwirtschaft eine Talkrunde zu Potenzialen und Hürden von erneuerbaren Antriebsenergien für die Landwirtschaft statt.

Am Mittwoch, 24. Januar 2024, nahmen Olaf Schäfer, Unterabteilungsleiter im BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin, Dr. Edgar Remmele, Leiter Abteilung Erneuerbare Kraftstoffe und Materialien und stellvertretener Leiter des TFZ Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe Straubing, und Daniel Königs, Geschäftsführender Gesellschafter Königs Pflanzenenergie GmbH & Co.KG, Neuss, Stellung zu Fragen von erneuerbaren Antriebsenergien in der Landwirtschaft. Durch die unterschiedlichen Perspektiven konnte einerseits der aktuelle Stand hinsichtlich der Marktreife und Umsetzbarkeit der Technologieoptionen skizziert, andererseits auch die zu behebenden Hemmnisse beleuchtet werden.

Die verfügbaren oder zumindest marktreifen Lösungsansätze reichen von elektrischem Strom bis zur Verwendung flüssiger und gasförmiger Kraftstoffe. Die Wahl des Antriebssystems hängt von den Tätigkeitsanforderungen sowie von betrieblichen Rahmenbedingungen ab. Während für Stallarbeiten und periodische oder hofnahe Arbeiten eine Elektrifizierung durchaus Sinn ergibt, wäre das Gewicht der Batterie für Arbeitsmaschinen im oberen Leistungsbereich viel zu hoch und daher beispielsweise hinsichtlich Bodendruck kontraproduktiv. Für den Betrieb von Maschinen im mittleren und hohen Leistungsbereich braucht es daher gasförmige oder flüssige Kraftstoffe mit einer höheren Energiedichte.

Besonders die Landwirtschaft, konstatierte E. Remmele, hat die Möglichkeit, selbst Produzent der erforderlichen erneuerbaren Kraftstoffe und des erneuerbaren Stroms, beispielsweise durch die betriebliche Photovoltaik-Anlage, zu sein. Er betonte, dass sich Deutschland zu der Einhaltung der internationalen THG-Minderungsziele verpflichtet hat. Die nationalen Ziele für den Sektor Landwirtschaft seien im Klimaschutzgesetz festgelegt. Außerdem liegt es im ureigensten Interesse der Landwirtschaft, dem Klimawandel entgegenzutreten, um dadurch die Wirtschaftsgrundlage der Landwirte zu erhalten. Der Umstellungsprozess des land- und forstwirtschaftlichen Maschinenparks muss aber strategisch, planbar, verlässlich und schrittweise sowie unter Einbindung aller Beteiligten stattfinden. Begleitende Maßnahmen, wie die Bepreisung der CO2-Emissionen, sorgen außerdem dafür, dass fossile Energie perspektivisch immer teurer wird, wodurch die Attraktivität der erneuerbaren Alternativen gesteigert werde.

D. Königs betonte, dass es für eine gelungene Umstellung ausgesprochen essenziell ist, dass die lokalen und regionalen Werkstätten durch die Landtechnik-Unternehmen entsprechend geschult werden. Für besonders wichtig hält er außerdem die Implementierung von Förderungen der erforderlichen Infrastruktur, wie zum Beispiel Hoftankstellen, sowie eine schnellere und unbürokratische Abwicklung der Förderanträge. Allem voran sieht er aber einen Bedarf darin, die relevanten Gesetze zum einen auf Aktualität und Anpassungsbedarf zu prüfen, zum anderen aber eine Differenzierung einzuführen wie beispielsweise beim Blick auf die in den Gesetzen behandelten Kraftstoffarten.

Für O. Schäfer ist der richtige Weg für die Energiewende in der Landwirtschaft der pragmatische. Es muss dafür gesorgt werden, dass das, was an vermeidlichen Emissionen bei der Herstellung von landwirtschaftlichen Produkten da ist, nach und nach abgebaut wird. Die Landwirtschaft, so betonte er, ist die einzige natürliche Wirtschaft, in der CO2-Speicherung zum Beispiel durch den Aufbau von Humus, den nachhaltigen Waldumbau oder die Wiedervernässung ehemals trockengelegter Moore möglich ist. Bei der Umstellung muss aber im Sinne der Landwirte für einen angemessenen Ausgleich zwischen ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit gesorgt werden. Die Betriebe dürfen keinesfalls mit der Transformation zu einer nachhaltigen Landwirtschaft allein gelassen werden. Die Umstellung kann gelingen und wird gelingen, mit der Landwirtschaft und nicht gegen die Landwirtschaft und nur dann, wenn die ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigt wird.

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