Nach der jüngsten Schätzung des USDA US-Landwirtschaftsministerium, Washington, beläuft sich die globale Erzeugung von Pflanzenölen 2025/26 auf 234,5 Mio. t. Das wären 6,7 Mio. t mehr als noch 2024/25. Damit könnte die Produktion den Bedarf von voraussichtlich 228,9 Mio. t vollständig decken.
Palmöl bleibt nach Recherche der AMI Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH, Bonn, bei Herstellung und Verbrauch das bedeutendste Pflanzenöl am Weltmarkt. Die globale Produktion wird auf den Höchstwert von 80,4 Mio. t geschätzt. Gegenüber 2024/25 entspricht das einem Plus von 2,2 Mio. t. Indonesien bleibt mit 47,5 Mio. t größter Erzeuger, gefolgt von Malaysia mit 19,2 Mio. t und Thailand mit knapp 3,4 Mio. t.
Die Produktion von Sojaöl dürfte im kommenden Wirtschaftsjahr ebenfalls um 2,2 Mio. t auf 70,8 Mio. t zunehmen und könnte damit ebenfalls einen neuen Rekordwert erreichen. China bleibt als mit Abstand größter Importeur von Sojabohnen mit 20,5 Mio. t Sojaöl Hauptproduzent, gefolgt von den USA mit gut 13,3 Mio. t. Die Rapsölerzeugung dürfte 2025/26 einen Umfang von 34,5 Mio. t erreichen und damit 617.000 t größer sein als in der laufenden Saison. Die Produktion von Sonnenblumenöl wird mit 21,9 Mio. t voraussichtlich um rund 1,8 Mio. t ausgeweitet, vor allem aufgrund von Produktionssteigerungen in der Ukraine und in der EU-27.
Im Umfeld der immer wieder kritisch geführten Diskussion zur Förderwürdigkeit von Biokraftstoffen aus Abfallölen erneuert die UFOP Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V., Berlin, ihre Kritik an der Doppelanrechnung sogenannter fortschrittlicher Biokraftstoffe aus definierten Abfallkategorien. Diese Bezeichnung sei ein fehlgeleitetes Narrativ, weil die Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II), wie auch die Delegierte Richtlinie der EU 2024/1405 vorsieht, dass die Doppelanrechnung nur dann möglich ist, wenn Rohstoffe mit innovativer Technologie verarbeitet werden. Bundesumweltminister Carsten Schneider muss nach Forderung der UFOP dem Betrugsanreiz ein Ende setzen und im Rahmen der jetzt anstehenden Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes grundsätzlich die Anrechnung von POME-Biokraftstoffen ausschließen. POME („Palmöl Mill Effluent“, Abwasser von Palmölmühlen) wird „produziert“ und fällt nicht ausschließlich als Abfall an – das zeigen Marktrecherchen.
Grundsätzlich stellt die Förderunion fest, dass unter der Annahme, dass 5 % bis 10 % der globalen Pflanzenölproduktion als Abfallöl eingesammelt werden könnten, von einer globalen Abfallölmenge von rund 11,7 Mio. t bis 23,4 Mio. t ausgegangen werden könne. Diese global verfügbare Menge müsse jedoch bei der Neugestaltung der Förderpolitik für den nationalen und europäischen Kraftstoffmarkt sachgerecht eingeordnet werden, da mit den Sektoren Schiffs- und Flugverkehr künftig weitere zusätzliche Nachfrager nicht nur in der EU, sondern weltweit um dieses Potenzial konkurrieren.
Die gesetzliche Begrenzung des Anteils von Biokraftstoffen aus Abfallölen der Kategorie Teil B in Anhang IX der RED II auf 1,7 % und national auf 1,9 % bestätige bereits den politischen Willen zur erforderlichen Begrenzung. Denn wie die UFOP betont, stammen schließlich auch Abfallöle aus Anbaubiomasse unter anderem von Palmölplantagen. Warum diese Begrenzung bei der Kategorie Teil A bei Abfallölen entfällt, ist nach Ansicht der UFOP ressourcenpolitisch ein Konstruktionsfehler, der in Verbindung mit der Doppelanrechnung den Betrugsanreiz zu Lasten der gesamten Biokraftstoffwarenkette erhöht, einschließlich der Landwirtschaft. Daher muss dieser jetzt beseitigt werden. Es bedarf folglich vielmehr einer technologie- und rohstoffoffenen Entwicklung und Nutzung aller Treibhausgas-Minderungsoptionen im Verkehrssektor, wenn das Klimaschutzziel 2030 noch erreicht werden soll, fordert die UFOP