Pünktlich zum Start der Heizsaison hat der Bundesrat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebilligt, das ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt und den Einsatz von Energie in Gebäuden regelt sowie die Nutzung erneuerbarer Energien in Immobilien fördert. Demnach dürfen bestehende Flüssiggas-Heizungen weiterbetrieben werden. Bei einem Heizungsdefekt und selbst im Falle eines erforderlichen Heizungsaustauschs kann – unter bestimmten Voraussetzungen – weiter auf den Energieträger Flüssiggas gebaut werden. Darauf weist der Flüssiggasversorger Westfalen AG, Münster, jetzt hin.
Planungssicherheit für Flüssiggas-Anlagen
Laut Marc-Olaf Müller, Produktmanager Energy Solutions bei der Westfalen-Gruppe, empfiehlt das Unternehmen den Kunden, die Ruhe zu bewahren. Aktuell gibt es aus seiner Sicht keinen Grund, in Hektik zu verfallen oder unüberlegte Kaufentscheidungen für neue Heizungsanlagen zu treffen – schon gar nicht zum Start der Heizsaison. Mit Flüssiggas sind Verbraucher also weiter gut aufgestellt und haben beste Planungssicherheit. Damit es keine bösen Überraschungen gibt, unterstreicht M.-O. Müller, dass die regelmäßige Wartung der Heizungsanlagen auf jeden Fall sehr wichtig ist. So ist sichergestellt, dass erforderliche Reparaturen frühzeitig geplant und schnellstmöglich umgesetzt werden können.
Versorgungssicherheit gegeben
Natürlich braucht es für den Betrieb einer Flüssiggas-Heizung auch weiter das Produkt zum Heizen – und auch dafür stehen bei dem Familienunternehmen aus Münster noch für Jahrzehnte alle Zeichen auf Grün: Mit der eigenen Tankwagenflotte und einem der nach eigenen Angaben modernsten Binnentanklager Europas hat die Westfalen zuletzt viel in ihre Flüssiggas-Infrastruktur investiert, womit die Versorgungsicherheit der Kunden langfristig sichergestellt wird, erklärt Wilbert Bosch, Leiter Energy Solutions.
Damit ist das Unternehmen auch für die aktuelle Heizsaison bestens aufgestellt. Gleichzeitig arbeitet es aber auch an nicht fossilen Lösungen: So werden über die neue Tochtergesellschaft NGC.tec GmbH, Bottrop, strombasierte Wärmelösungen in Form von Wärmepumpen angeboten. Das noch regional beschränkte Geschäft soll jetzt sukzessive weiter ausgebaut werden.
Bio-Flüssiggas mit Zukunftspotenzial
Wer nicht recht weiß, ob Wärmepumpen und weitere Lösungen mit der bestehenden Leistung ihrer Flüssiggas-Anlagen mithalten können, hat außerdem eine ebenfalls sehr attraktive Option: Der Gesetzgeber hat im Zuge der GEG-Novelle festgelegt, dass Flüssiggas-Heizungen auch nach dem Ablauf aller bekanntgegeben Fristen weiterbetrieben werden könnten, so Corvin Hermann, Leiter Produktmanagement Energy Solutions der Westfalen-Gruppe. Voraussetzung dafür ist, dass zertifiziertes Bio-Flüssiggas, also ein nicht fossiles Produkt, verwendet wird. Auch dafür wird den Kunden in 2024 eine Perspektive geboten.