EKDP: Ausgleich von Kosten für Wärme und Kältebezug für die Monate November und Dezember 2022

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Wärme
Foto: eot

Das EKDP (Energiekostendämpfungsprogramm) ist erweitert worden. Für den Bezug von Wärme und Kälte, die direkt aus Erdgas und Strom erzeugt wurden, kann für die Monate November und Dezember 2022 ein Ausgleich der Mehrkosten beantragt werden.

Das BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin, hat das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) auf Mehrkosten erweitert, die infolge der Verteuerung des Bezugs von Wärme- und Kälte entstanden sind. Insbesondere Chemiebetriebe, die an Chemieparks angesiedelt sind und hohe Kostensteigerungen, für zum Beispiel Prozessdampf oder Kühlwasser zu tragen haben, können bis zum 28. Februar 2023 Förderanträge für die Monate November und Dezember 2022 stellen.

Mit der Änderung wird eine Lücke im EKDP geschlossen, die dadurch entstanden ist, dass vor allem in Chemieparks Gas und Strom von den nicht-anspruchsberechtigten Parkbetreibern zur Herstellung von Prozessdampf oder Kühlwasser verbraucht wird. Die hohen Kosten werden mit dem Prozessdampf an die ansässigen Chemieunternehmen weitergegeben. Dank der vorgenommenen Anpassung können die Chemieunternehmen jetzt selbst diese Mehrkosten im EKDP geltend machen, soweit die Wärme oder Kälte direkt aus Erdgas oder Strom erzeugt und während der Fördermonate verbraucht worden ist. Die Änderung ist aufgrund einer Anpassung des europäischen Beihilferechts, für die sich die Bundesregierung eingesetzt hatte, möglich geworden.

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