Der am 10. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote bildet den bislang umfassendsten Versuch, die europäischen Vorgaben der RED III in deutsches Recht zu übertragen und damit einen verlässlichen Rahmen für die zukünftige Minderung klimaschädlicher Emissionen im Energiesystem bis 2040 zu schaffen. Der Entwurf sieht einen stufenweisen Anstieg der THG-Minderungsziele auf 59 % vor und legt verbindliche Mindestanteile erneuerbarer Kraftstoffe fest, darunter auch RFNBO-Kraftstoffe. Außerdem verschärft er Kontroll- und Überwachungsmechanismen, um Betrug bei Nachhaltigkeitsnachweisen zu begrenzen. Zugleich streicht der Gesetzgeber die bisherige Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe ab 2026 – eine Maßnahme, die je nach Branche als notwendige Vereinheitlichung oder als schwerer Eingriff in bestehende Geschäftsmodelle bewertet wird. Während die Bundesregierung damit vor allem Investitionssicherheit und Klarheit im Kraftstoffmarkt schaffen will, zeigen die Stellungnahmen der Verbände, wie weit die Erwartungen über die Zielrichtung des Gesetzes auseinandergehen.
en2x – Molekülwende braucht zusätzliche Instrumente
Der en2x-Wirtschaftsverband Fuels und Energie e. V., Berlin, begrüßt die größere Klarheit für das kommende Jahr, mahnt aber weitergehende Maßnahmen an. Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des en2x, erklärt: „Es ist gut, dass es mit dem Kabinettsbeschluss nun endlich mehr Klarheit darüber gibt, welche Anforderungen Kraftstoffstoffanbieter im nächsten Jahr wahrscheinlich zu erfüllen haben – vorbehaltlich möglicher Änderungen und abschließender Zustimmung in Bundestag und Bundesrat.“ Zugleich hebt er hervor: „Aus industriepolitischer Sicht ist besonders hervorzuheben, dass das gemeinsame Verarbeiten von Mineralöl mit verschiedenen erneuerbaren Rohstoffen, das sogenannte Co-Processing, in Raffinerien deutlich umfassender ermöglicht wird, als dies derzeit der Fall ist.“
Co-Processing ist eine Schlüsseltechnologie, um fossile Rohstoffe schrittweise durch erneuerbare und recycelte Einsatzstoffe zu ersetzen und dabei bestehende Raffinerieinfrastrukturen weiter zu nutzen. C. Küchen betont: „Das Co-Processing ist somit ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit der Raffinerien, deren Weiterbetrieb auch aus Gründen einer resilienten Energie- und Rohstoffversorgung dringend notwendig ist.“
Mit Blick auf die verschärften THG-Vorgaben und den Wegfall der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe warnt der en2x-Hauptgeschäftsführer vor steigenden Erfüllungskosten und fordert steuerliche Entlastung: „Um die Verbraucher dann nicht zu sehr zu belasten, ist eine Reform der Energiebesteuerung jetzt noch wichtiger geworden. Mit dieser sollten die erneuerbaren Kraftstoffe geringer besteuert werden als bisher.“
Auch beim Markthochlauf von RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) sieht der en2x Risiken: „Die Erfahrung mit den schon bestehenden vergleichbaren Vorgaben der europäischen ReFuelEU Aviation für Flugkraftstoffe zeigt jedoch, dass bei extrem kapitalintensiven Technologien die Quotenvorgaben voraussichtlich nicht ausreichen, um die zur Erfüllung der Vorgaben erforderlichen Investitionsentscheidungen auszulösen. Es werden zusätzliche Instrumente wie etwa langfristige Preis- oder Abnahmeverpflichtungen zur Absicherung der Investitionen benötigt.“
MEW – Planungssicherheit, aber Details entscheiden über Erfolg
Der MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e. V., Berlin, sieht im Kabinettsbeschluss nach Jahren der Unsicherheit einen wichtigen Fortschritt. Thomas Johannsen, Geschäftsführer des MEW, lobt die Wirkung des Gesetzes: „Mit dem heutigen Beschluss schafft die Bundesregierung erstmals seit Langem Planungssicherheit für unsere Branche. Das ist ein wichtiges Signal für Investitionen und für Unternehmen, die unter langen Unsicherheiten gelitten haben.“
Der Verband begrüßt außerdem, dass Luft- und Schifffahrt vom Straßenverkehr getrennt werden – ein zentraler Punkt, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Gleichzeitig mahnt der MEW, dass der Zielpfad bis 2040 und der Anpassungsmechanismus realistisch ausgestaltet werden müssen, damit Investitionen tatsächlich ausgelöst werden. Auch beim Hochlauf von RFNBO ist ein „umsetzbarer Einstiegspfad“ notwendig.
T. Johannsen fasst zusammen: „Die Richtung stimmt. Jetzt kommt es darauf an, im parlamentarischen Verfahren die Details so zu gestalten, dass die mittelständische Energiewirtschaft leistungsfähig bleibt und der Markthochlauf nachhaltiger Kraftstoffe gelingt.“
UNITI – RFNBO-Quote zu niedrig, Rechtssicherheit aber dringend nötig
Die UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e. V., Berlin, begrüßt grundsätzlich die langfristige Planungssicherheit, kritisiert jedoch die abgesenkten RFNBO-Ziele. Der Verband betont, dass der jetzt geplante Anstieg auf 8 % bis 2040 gegenüber früheren Entwürfen deutlich weniger ambitioniert ist.
Elmar Kühn, Hauptgeschäftsführer der UNITI, fordert eine schnelle Verabschiedung: „Die verpflichteten Unternehmen der Kraftstoffbranche brauchen endlich Rechtssicherheit bei der Planung zur Erfüllung der THG-Quote im kommenden Jahr. Es gilt daher, den Gesetzesprozess so sorgfältig wie nötig, aber gleichsam so schnell wie möglich abzuschließen.“
Der Verband plädiert weiterhin für eine deutlich höhere RFNBO-Quote von 24 %, um den Markthochlauf von E-Fuels und anderen synthetischen Kraftstoffen zu beschleunigen.
bft – Mindestmengen für RFNBO „deutlich hinter Erwartungen“
Auch der bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e. V., Berlin, äußert sich kritisch zum Kabinettsbeschluss zur Weiterentwicklung der THG-Quote. Daniel Kaddik, Hauptgeschäftsführer des bft, warnt, dass die geplanten Vorgaben weder den notwendigen Fortschritt bei erneuerbaren Kraftstoffen noch die Erwartungen der Branche erfüllen. D. Kaddik erklärt: „Der bft begrüßt, dass der Kabinettsbeschluss zur Weiterentwicklung der THG-Quote erstmals langfristige Planungssicherheit bis 2040 schafft. Die vorgesehenen Mindestmengen für RFNBO-Kraftstoffe bleiben jedoch deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Eine Quote von lediglich 8 % bis 2040 reicht nicht aus, um die Kraftstoffwende wirksam voranzubringen. Gemeinsam mit weiteren Verbänden hatten wir für einen Mindestanteil von 24 % plädiert, damit die bestehende Fahrzeugflotte mit E-Fuels einen echten Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Wir hoffen daher auf eine ambitioniertere Nachschärfung durch den Bundestag.
Dazu kommt, dass wir das Coprocessing als zweischneidiges Schwert erachten. Auf der einen Seite wird die Quotenerfüllung dadurch leichter, auf der anderen Seite könnte dadurch ein Rohstoffproblem für die Herstellung vom fortschrittlichen Biokraftstoffen entstehen, was den Markthochlauf erschwert.“
Biogasrat+ – „Massive Diskriminierung“ heimischer Biomethan-Produzenten
Scharfe Kritik kommt vom Biogasrat+ e. V., Berlin, insbesondere wegen der Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe. Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+, erklärt: „Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehr wird weder den klimapolitischen Herausforderungen im Verkehrssektor noch den Erwartungen der heimischen Erzeuger fortschrittlicher erneuerbarer Biokraftstoffe in die Schaffung förderlicher und verlässlicher Rahmenbedingungen gerecht.“
Sie verweist auf die hohen THG-Einsparungen von Biomethan und Bio-LNG und kritisiert: „Die Bundesregierung muss sich daher die Frage gefallen lassen, warum sie mit der kurzfristigen Abschaffung der doppelten Anrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Minderungsquote in 2026 die Erzeuger von fortschrittlichem klimafreundlichen Biomethan und Bio-LNG in Deutschland, die für Klimaschutz und Investitionen in heimische Erzeugungskapazitäten sowie die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten stehen, ganz offensichtlich wettbewerblich benachteiligt im Vergleich zu Erzeugern erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und Fahrstrom, bei denen die 3,5-fache bzw. dreifache Anrechenbarkeit auf die THG-Minderungsquote bis 2035 bzw. 2040 erhalten bleibt.
Der Verband warnt vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden: „Wir appellieren eindringlich an die Abgeordneten der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag, die Glaubwürdigkeit politischen Handelns und den verfassungsrechtlich verankerten Vertrauensschutz für die Erzeuger fortschrittlicher Biokraftstoffe in Deutschland zu gewährleisten. Wir fordern deshalb, dass die europarechtlich vorgesehene Möglichkeit der Doppelanrechnung auf die THG-Minderungsquote zumindest im Rahmen einer Übergangsregelung für fortschrittliche Biokraftstoffe, wie Biomethan und Bio-LNG, bis 2030 fortgeführt wird. “
eFuel Alliance – „Zu wenig Anreize für die Bestandsflotte“
Der eFuel Alliance e. V., Hamburg, begrüßt die neu geschaffene Rechtssicherheit, hält die RFNBO-Ziele jedoch auch für völlig unzureichend. Ralf Diemer, Hauptgeschäftsführer der eFuel Alliance, fordert deutlich höhere Mindestquoten und warnt vor einem Verfehlen der Klimaschutzziele. Er betont: „Um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, braucht es ambitioniertere RFNBO-Quoten. Ein Zielwert von mindestens 5 % bis 2030 und mindestens 24 % in 2024 sind notwendig, um den Markthochlauf grüner synthetischer Kraftstoffe anzustoßen und den Verkehrssektor wirksam zu dekarbonisieren.“
Zugleich kritisiert der Verband, dass der Straßenverkehr mit nur 1,2 % RFNBO im Jahr 2030 und 8 % in 2040 zu wenig stimuliert werde und dass die Luft- und Schifffahrt aus der THG-Quote herausfallen.
BDBe – Lob für Betrugsprävention, Kritik an Beschränkungen für Biokraftstoffe
Der BDBe Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V., Berlin, sieht im Entwurf einen wichtigen langfristigen Rahmen, kritisiert aber ebenfalls zu geringe THG-Vorgaben und die Obergrenze für Anbaubiomasse. Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe, betont: „Der Gesetzentwurf, der jetzt nach monatelanger Debatte innerhalb der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde, setzt einen grundsätzlich positiv zu beurteilenden langfristigen Rahmen für die CO2-Minderung im Verkehr bis 2040.“
Zugleich kritisiert er, dass Vor-Ort-Kontrollen erst ab 2027 greifen und fordert die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung durch Aufhebung der nationalen Deckelung. Auch eine Änderung der 10. BImSchV zur Einführung von Super E10 als Standardkraftstoff sei notwendig, um zusätzliche CO2-Einsparungen zu erzielen.
Schienenverbände – „Verpasste Chance“ für die Verkehrsverlagerung
Ein Bündnis von Schienenverbänden mit unter anderem dem Allianz pro Schiene e. V. und dem DIE GÜTERBAHNEN Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e. V., beide Berlin, kritisiert, dass klimafreundlicher Bahnstrom weiterhin nicht als Erfüllungsoption anerkannt wird. Die Verlagerung auf die Schiene werde so ausgebremst. Die Verbände erklären: „Bei Straßenfahrzeugen wird elektrischer Strom im Sinne des Klimaschutzes über die THG-Quote seit Jahren begünstigt, bei der weitaus energieeffizienteren und zu über 90 % elektrisch fahrenden Schiene soll es diesen Verlagerungsanreiz weiterhin nicht geben. Wir setzen unsere Hoffnung in die Abgeordneten des Bundestages, dem selbst gesteckten Ziel der Verkehrsverlagerung im parlamentarischen Verfahren Taten folgen zu lassen. Eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs ist ohne Eingriffe in den Haushalt möglich.“






