Nach Mitteilung der 14degrees GmbH, Osnabrück, zeigte in den vergangenen beiden Wochen am Markt für THG-Zertifikate eine leicht nachlassende Nachfragetätigkeit. In der Folge war eine moderate Abschwächung der Preisniveaus zu beobachten. Die Ergebnisse der Plenarsitzung des Bundesrates könnten im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu punktuellen Anpassungen am Gesetzesentwurf führen. Insbesondere sprach sich der Bundesrat mehrheitlich für eine Überprüfung beziehungsweise mögliche Anhebung der THG-Quote für das Jahr 2027 aus.
No CapTHG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 wurden in der KW 4 in einer Preisspanne zwischen 235 Euro/t CO2eq und 260 Euro/t CO2eq gehandelt. In der darauffolgenden KW 5 gaben die Preise nach und lagen zwischen 225 Euro/t CO2eq und 245 Euro/t CO2eq. Im Wochendurchschnitt ergab sich damit ein Preisrückgang von rund 15 Euro/t CO2eq.
Für No Cap THG-Zertifikate des Handelsjahres 2026 lag das Preisniveau in der KW 4 in einer Range von 430 bis 470 Euro/t CO2eq. In der KW 5 reduzierte sich die Handelsspanne auf 430 Euro/t CO2eq bis 450 Euro/t CO2eq, was einem durchschnittlichen Rückgang von rund 10 Euro/t CO2eq entsprach. Der GJ-Preis für die fortschrittliche Unterquote 2026 bewegte sich in den vergangenen beiden Wochen zwischen 1 Euro/GJ und 3 Euro/GJ.
Die Preise für THG-Zertifikate des Handelsjahres 2027 zeigten sich in beiden Wochen weitgehend stabil und rangierten zwischen 270 Euro/t CO2eq und 300 Euro/t CO2eq.
Doppelt anrechenbare THG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 wurden in der KW 4 zu Preisen zwischen 500 Euro/t CO2eq und 510 Euro/t CO2eq gehandelt. In der KW 5 kam es auch in diesem Segment zu einem Preisrückgang, sodass Abschlüsse überwiegend in einer Range von 460 Euro/t CO2eq bis 470 Euro/t CO2eq erfolgten.
Der Preis- und Nachfragerückgang fiel insbesondere in der KW 5 auf. Viele Marktteilnehmer verhielten sich zurückhaltend und warteten die Ergebnisse der Bundesratssitzung am Freitag, den 30. Januar 2025, ab. In der Plenarsitzung des Bundesrats waren insbesondere Forderungen nach einer Überprüfung der THG-Quotenhöhe im Jahr 2027 mehrheitsfähig. Hintergrund ist die Erwartung eines deutlichen Überangebots infolge übertragener Übererfüllungen aus den Jahren 2024 bis 2026. Erwartet werden Übererfüllungen in Höhe von 11,4 Mio. t CO2eq. Bei der im Entwurf vorgesehenen THG-Quote von 16 % im Jahr 2027 entspräche die THG-Minderung 30 Mio. t CO2eq, womit die Übererfüllung etwa ein Drittel des erforderlichen Minderungsvolumens ausmachen würde. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, zu prüfen, ob eine Anhebung der THG-Quote über die bislang vorgesehenen 16 % (beispielsweise auf 17,5 % oder 18 %) hinaus erforderlich ist, um marktverzerrende Effekte zu vermeiden. Ebenfalls mehrheitlich unterstützt wurden Maßnahmen zur Verschärfung der Betrugsprävention. Der Bundesrat befürwortet eine frühere Einschränkung der Anrechenbarkeit von Kraftstoffen, bei denen keine wirksamen Vor-Ort-Kontrollen möglich sind, und spricht sich für eine konsequentere Umsetzung bereits ab dem Jahr 2026 aus. Ziel ist es, Marktverwerfungen durch nicht regelkonforme Zertifikate weiter zu begrenzen und die Integrität des Quotensystems zu stärken. Darüber hinaus befürwortet der Bundesrat, die Nicht-Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion bereits ab dem Jahr 2026 (anstelle von 2027) umzusetzen. Begründet wird dies damit, dass das Jahr 2026 bereits im Referentenentwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der THG-Quote aus Juni 2025 vorgesehen war und Quotenverpflichtete somit ausreichend Möglichkeit hatten, sich frühzeitig auf diese Regelung einzustellen.
Keine Mehrheit fanden hingegen Vorschläge zur zusätzlichen Anrechnung nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) auf die THG-Quote. Ebenso abgelehnt wurden Empfehlungen der Ausschüsse zur Ausweitung der Anrechenbarkeit biogener Wasserstoffmengen sowie zur Erhöhung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf 5,8 %. Darüber hinaus empfahlen die Ausschüsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Wegfall der Doppelanrechnung auf Importe beschränkt werden könnte. Begründet wird dies damit, dass die Betrugsbekämpfung durch behördliche Kontrollen bei der inländischen Produktion einfach und wirkungsvoll erfolgen kann. Dieser Prüfauftrag fand in der Plenarsitzung eine Mehrheit.
Die erste Lesung im Bundestag ist derzeit für den 26. Februar 2026 vorgesehen. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird frühestens Anfang April gerechnet.






