VIK: Die geplanten Energiepreisbremsen sind nicht mit den EU-Beihilfevorgaben vereinbar

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Die geplanten Preisbremsen für Erdgas und Strom werden in der bisher diskutierten Form durch die harten Begrenzungen der EU-Beihilferegeln ausgebremst. Der VIK – Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V., Frankfurt, sieht eine Reihe von ungeklärten Hürden, die verhindern, dass die dringend benötigten Hilfen auch bei der Industrie ankommen.

Aus Sicht von Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK, drohen die zunächst guten Intentionen der Regierung, den Unternehmen jetzt schnell und unbürokratisch zu helfen, an dem europäischen TCF (Temporary Crisis Framework) zu scheitern. Für die energieintensive Industrie bleiben hier sehr viele Fragen offen.

Um eine effiziente Umsetzung der geplanten Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zu gewährleisten, sind nach Auffassung des VIK dringend weitere Ergänzungen notwendig.

Insbesondere die Grundlagen für die seitens der EU vorgesehene Erreichung der Förderobergrenzen sowie eine genaue Definition der EBITDA-Kriterien für eine vorgesehene Förderung müssen klar und eindeutig verankert werden. Da aktuell noch verschiedene Interpretationen bezüglich Berechnung und etwaige Einflüsse von Konzernteilen außerhalb Deutschlands möglich sind, werden dort unmissverständliche Regelungen benötigt, um Planungssicherheit herzustellen. Der VIK rät, die Berechnung des EBITDA analog zum Energiekostendämpfungsprogramm anzulegen.

Ein besonderes Risiko besteht für die betroffenen Unternehmen darin, dass die Höhe des EBITDA 2023 zum Zeitpunkt der Beantragung unmöglich vorausgesagt werden kann. C. Seyfert erklärt, dass ein Förderinstrument, welches auf die Rettung unmittelbar von Insolvenz bedrohter Unternehmen zugeschnitten ist, denkbar ungeeignet ist, exogene Preisschocks, zur Stabilisierung einer Volkswirtschaft, abzufedern. Das ist der zentrale Widerspruch zwischen den Vorgaben der EU und den Plänen der Bundesregierung. So könnte der „Doppel-Wumms“ leider für viele Unternehmen verpuffen.

Weiter fordert der VIK für die Unternehmen die Möglichkeit, die mögliche Unterstützung ablehnen oder die Hilfen auch erst nachträglich beantragen zu dürfen, denn erst die Betrachtung im Nachhinein verschafft Klarheit über das EBITDA sowie die Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen, die von der EU vorgegeben sind.

Auch bei der Definition und Bewertung der Letztverbraucher besteht aus Sicht des VIK noch Anpassungsbedarf. Es sollten Ausnahmeregelungen für Lieferungen an Kunden ohne Netzentnahme geschaffen werden und der Sonderfall von Industrieparkbetreibern ist ebenfalls bisher nicht bedacht.

Insgesamt sieht der VIK sehr viel Überarbeitungsbedarf, dies betrifft sowohl organisatorische Fragen, bürokratische Hürden und generelle Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Beihilferahmen.

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