Unterstützung für den Mittelstand: Energielenker stellt CSRD-Beratungsangebot vor

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Digitalisierung & IT, Energie, Unternehmen
Sebastian Löbbering von der Energielenker Gruppe unterstützt Unternehmen bei der CSRD-Berichterstattung und bietet umfassende Beratung.
Foto: Energielenker

Handlungsbedarf in rund 15.000 deutschen Unternehmen. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die Europäische Union ab dem Geschäftsjahr 2024 sukzessive zahlreiche Unternehmen dazu, sich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Viele Firmen sind 2025 erstmals davon direkt betroffen. Doch herrscht vielerorts noch Unsicherheit darüber, was genau die Anforderungen sind und wie die komplexe Richtlinie überblickt und gemeistert werden kann.

Die Energielenker Gruppe, Münster, erweitert deshalb das Beratungsportfolio und unterstützt Unternehmen ab sofort bei der CSRD-Berichterstattung. Laut Sebastian Löbbering, Nachhaltigkeitsmanager bei der energielenker Gruppe, stehen viele Unternehmen mit der CSRD und der damit einhergehenden Berichtspflicht vor immensen Herausforderungen. Betroffene müssen erstmals in einem Nachhaltigkeitsbericht ausführlich Auskunft zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung geben. Diese drei Bereiche, im Englischen als Environmental, Social und Governance (ESG) bekannt, umfassen neben Fragen zu Energieverbrauch oder Umweltverschmutzung auch Themen wie Beschaffung oder die eigene Belegschaft. Für die CSRD müssen unterschiedliche Bereiche von Klimawandel bis Unternehmenspolitik dahingehend geprüft werden, ob es berichtspflichtige Punkte gibt. Nach Aussage von S. Löbbering entsteht hier ein großer Aufwand, da potenziell mehr als 1.000 Datenpunkte infrage kommen können. Die wesentlichen Punkte müssen im Lagebericht dargelegt werden, der extern zu prüfen ist und mit dem Jahresabschluss veröffentlicht wird.

Die Umsetzung des Reportings ist komplex, denn neben der eigentlichen CSRD-Berichterstattung sind die Unternehmen ebenso aufgefordert, sich mit der EU-Taxonomie-Verordnung auseinander zu setzen. S. Löbbering erklärte dazu, dass dies spätestens dann relevant wird, wenn das betroffene Unternehmen das nächste Mal mit der Hausbank über Finanzierungsvorhaben spricht. Unternehmen, die eine gute Nachhaltigkeitsperformance vorweisen, erhalten bessere Kreditkonditionen.

Aufgrund des geltenden Bilanzrechts drohen bei unvollständigen oder fehlerhaften Reports dagegen Strafen und Bußgelder, die denen der Finanzberichterstattung entsprechen. Während Konzerne, die schon in der Vergangenheit von der Berichtspflicht betroffen waren, gut auf die neue Richtlinie vorbereitet sind, herrscht speziell im Mittelstand noch Unsicherheit. Die Energielenker unterstützt die Unternehmen dabei herauszufinden, welche Themen für sie wesentlich sind, und steht ihnen in ihrer jeweiligen Situation mit passgenauen Lösungsbausteinen zur Seite. Dafür ist das Beratungsangebot modular aufgebaut.

Frühzeitig handeln, Chancen nutzen
Laut S. Löbbering benötigen manche Unternehmen nur eine Erstberatung und können dann den CSRD-Bericht allein stemmen, während andere bis zum fertigen Bericht begleitet werden wollen. Mit dem neuen Angebot erhalten die Betroffenen sowohl die Beratung als auch die praktische Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen aus einer Hand. Die Energielenker hält die nötige Soft- und Hardware, zur Emissionsmessung, bereit. Laut S. Löbbering zeigt die Erfahrung, dass gerade der Mittelstand Nachholbedarf bei modernen Lösungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit hat.

Die Empfehlung der Energielenker lautet, die neuen Pflichten als Chance zu begreifen, die ein Antrieb für Innovationen sein können, von denen die Betroffenen profitieren. So werden Kapitalgeber bei Investitionen sowie Partner künftig verstärkt darauf achten, wie ein Unternehmen in den ESG-Bereichen performt.

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