UFOP begrüßt RED-III-Umsetzung des Bundestags als richtungsweisend

Gesch. Lesedauer: 2 Minuten
Bio, Nachhaltigkeit, Verbände
Die Treibhausgas (THG)-Quotenverpflichtung wird auf 65 % bis 2040 angehoben.
Foto: UFOP

Die UFOP Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V., Berlin, bewertet den Beschluss des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der RED III als mutigen und richtungsweisenden Schritt für den Klimaschutz im Verkehrssektor und für mehr Integrität im Biokraftstoffmarkt.

Mit der Anhebung der Treibhausgas (THG)-Quotenverpflichtung auf 65 % bis 2040 sowie der schrittweisen Erhöhung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von derzeit 4,4 % auf 5,8 % bis 2033 setze der Gesetzgeber klare Rahmenbedingungen für eine beschleunigte Defossilisierung des Verkehrs.

Besonders hervorzuheben ist aus Sicht der UFOP der zum 1. Januar 2026 rückwirkende Wegfall der Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus bestimmten Abfallrohstoffen. „Damit wird ein zentraler Betrugsanreiz beseitigt und das Vertrauen in die Nachhaltigkeitszertifizierung und Herkunftsdokumentation gestärkt“, betont Stephan Arens, Geschäftsführer des Verbands. Ergänzende Maßnahmen zur Verschärfung der Betrugsprävention seien ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Marktes.

Vor dem Hintergrund zunehmender Klimarisiken und geopolitischer Unsicherheiten, beispielsweise durch den Nahost-Konflikt, unterstreicht das Gesetz die wachsende Bedeutung des THG-Quotenhandels als marktwirtschaftliches Instrument für mehr Klimaschutz und alternativer Kraftstoffe zur Versorgungssicherheit. Gleichzeitig werde die Förderstruktur für erneuerbare Energien im Verkehr stärker auf das Zusammenspiel von Biokraftstoffen und erneuerbarem Strom ausgerichtet.

Mit der vorgesehenen Mehrfachanrechnung von erneuerbarem Strom im Nutzfahrzeugbereich setzt der Gesetzgeber gezielte Anreize für die Elektrifizierung dieses Segments.

Vor diesem Hintergrund kommt flüssigen Biokraftstoffen eine zentrale Brückenfunktion zu. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung im Schwerlastverkehr sowie in der Land- und Forstwirtschaft, wo alternative Antriebslösungen derzeit nur eingeschränkt verfügbar sind. Gleichzeitig sichern sie regionale Wertschöpfungsketten.

Die aktuell in vielen Regionen blühenden Rapsfelder verdeutlichen diese Bedeutung. Raps steht für eine integrierte Nutzung mit positiven Effekten für Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit und heimische Eiweißversorgung.

Die UFOP fordert die Bundesregierung auf, die beschlossene THG-Quotenpolitik kurzfristig in eine umfassende Kraftstoff- und Antriebsstrategie einzubetten. Ziel müsse es sein, den Anteil erneuerbarer Energien im Kraftstoffmix konsequent und technologieoffen zu erhöhen.

Mit Biodiesel und HVO als Reinkraftstoffe sowie mit höheren Beimischungen wie R33 oder B30 stehen kurzfristig verfügbare Lösungen zur Defossilisierung des Dieselmarktes bereit. Für den Benzinbereich bietet E20 eine zusätzliche Option, deren Einführung eine zeitnahe Anpassung der 10. BImSchV voraussetzt.

Zugleich betont der Verband die Notwendigkeit, den Energieverbrauch durch Effizienzsteigerungen deutlich zu senken und die Elektromobilität – insbesondere im öffentlichen Verkehr – weiter auszubauen.

Mit Blick auf die europäische Ebene verweist die Förderunion auf die weiter ausstehende Neufassung der EU-Energiesteuerrichtlinie, die eine stärkere Differenzierung nach Umweltleistung vorsieht.

Angesichts der Exportmengen von 1,6 Mio. t Biodiesel im Jahr 2024 und 1,1 Mio. t im Jahr 2025 sieht die UFOP erhebliches Potenzial, diese Mengen künftig stärker für Klimaschutz, Energiewende und Versorgungssicherheit im Inland zu nutzen.

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