UBA: CO2-Emissionen fielen 2022 um 5,9 %

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Wirtschaft
Der erste Auswertungsbericht zur Emissionssituation in den Jahren 2021 und 2022 steht seit Ende März 2024 zur Verfügung.
Foto: UBA/DEHSt

Im zweiten Jahr des nationalen Emissionshandels (nEHS) betrugen die Emissionen in dessen Anwendungsbereich 288,5 Mio. t CO2. Das sind 17,9 Mio. t CO2 oder rund 5,9 % weniger als im Jahr zuvor (306,5 Mio. t CO2). Dies geht aus dem ersten Auswertungsbericht der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, zur Emissionssituation im nEHS hervor. Verglichen mit dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) fiel der Emissionsrückgang im Anwendungsbereich des nEHS im Jahr 2022 deutlich stärker aus – im EU-ETS 1 fielen die Emissionen lediglich geringfügig von 355,2 Mio. t CO2 auf 354 Mio. t CO2-Äquvialente (Äq) und blieben damit nahezu unverändert. Allerdings werden die Sektorziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes im Gebäude- und Verkehrsbereich trotz des Emissionsrückgangs weiter verfehlt, wie das UBA Ende März 2024 mitteilte.

Der nEHS umfasst grundsätzlich alle deutschen Brennstoffemissionen außerhalb des EU-ETS 1. Maßgeblich für die Emissionsentwicklung im nEHS sind der Verkehrs- und der Gebäudebereich. Die Emissionen des Verkehrs stiegen in der Sektorabgrenzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) gegenüber 2021 um 2 %. Dagegen fielen die Emissionen im Gebäudebereich um 7,4 %. Trotzdem wurde das Sektorziel des KSG für den Gebäudesektor überschritten.

Der Rückgang liegt vor allem an Einsparungen aufgrund der hohen Gaspreise 2022 infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, aber auch am geringeren Heizbedarf aufgrund der milden Witterung. So ist bei Erdgas innerhalb des nEHS ein deutlicher Rückgang um rund 14 % zu verzeichnen.

Erdgas und Diesel haben mit jeweils rund einem Drittel die größten Anteile an den berichteten Emissionen im nEHS. Ihnen folgen Benzin und Heizöl mit jeweils rund einem Sechstel der Emissionen. Außerdem sind in den Jahren 2021 und 2022 die Brennstoffe Flüssiggas und Flugbenzin vom nEHS erfasst worden. Sie haben jedoch nur einen geringen Anteil an den Emissionen.

Obwohl die Emissionen im nationalen Emissionshandel aufgrund externer Faktoren rückläufig waren, gibt es laut UBA-Präsident Dirk Messner noch erheblichen Handlungsbedarf im Gebäude- und Verkehrsbereich. Der Emissionshandel werde nach seinen Worten hier künftig eine noch maßgeblichere Rolle spielen. Dafür müssten die aktuellen Festpreise im nationalen Emissionshandel aber deutlich angehoben werden.

Entscheidend ist für den UBA-Präsidenten, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozesse genutzt werden. Ambitionierter Klimaschutz, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stehen für ihn in keinem Widerspruch zueinander, sondern können durch den Emissionshandel in Einklang gebracht werden.

Bezogen auf die gesamten deutschen Treibhausgasemissionen, die 2022 bei rund 750 Mio. t CO2-Äq lagen, entspricht der Anteil des nEHS rund 38,3 %, der Anteil des EU-ETS 1 liegt bei 47,2 %. Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2022 rund 85,5 % der deutschen Gesamtemissionen einer CO2-Bepreisung durch den nEHS oder den EU-ETS 1.

Nicht erfasst sind insbesondere Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen. Außerdem fehlen weitere, erst ab den Berichtsjahren 2023 bzw. 2024 im nEHS erfasste Brennstoffemissionen (zum Beispiel Kohle und Abfälle).

Bereits im laufenden Jahr startet außerdem die dreijährige Vorbereitungsphase auf den neuen Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2), der im Jahr 2027 vollumfänglich beginnen soll. Diese Vorbereitungsphase ist eine reine Berichtsphase, in der noch keine Abgabeverpflichtung besteht. Der EU-ETS 2 ist ähnlich konzipiert wie der nEHS, es gibt jedoch auch wesentliche Unterschiede wie die Einschränkung des Anwendungsbereichs auf bestimmte Endabnehmer von Brennstoffen, unterschiedliche Vollzugsfristen und dass die Preisbildung von Beginn an direkt über den Markt erfolgt.

Mit der Einführung des nEHS im Jahr 2021 hat Deutschland nach Aussage von Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im UBA, eine wichtige Pionierrolle in Europa übernommen und war damit Wegbereiter für den EU-ETS 2. Aus klimapolitischer Perspektive birgt der Übergang in den EU-ETS 2 seiner Meinung nach große Chancen, weil die bindenden Emissionsobergrenzen auf EU-Ebene die vereinbarten Minderungsziele absichern. Beim Übergang vom nEHS in das europäische System setzt sich das UBA daher für einen effizienten, gleichermaßen integren und schlanken Vollzug für alle beteiligten Akteure ein.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig.

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