Die EU-Kommission, Brüssel, hat den so genannten „Delegierten Rechtsakt“ vorgelegt. Darin werden für „grünen“ Wasserstoff Kriterien festgelegt, unter denen dieser künftig produziert und im Verkehrs- und Transportsektor genutzt werden soll. Doch das Regelwerk ist insgesamt zu nachlässig, kritisiert Carolin Dähling, Leiterin Politik und Kommunikation bei der Öko
energiegenossenschaft Green Planet Energy eG, Hamburg.
Laut C. Dähling ist es zwar ein wichtiger Schritt nach vorne, dass die Kommission jetzt Regeln für „grünen“ Wasserstoff erlassen hat, aber die jetzt vorgelegten Kriterien sind in Sachen Klimaschutz nicht ambitioniert genug. Ihrer Meinung nach macht die Herstellung von Wasserstoff vor allem dann Sinn, wenn sehr viel Ökostrom aus Wind und Sonne im Netz ist. Laufen die Elektrolyseure auch bei Stromknappheit, dann treiben fossile Kraftwerke die Wasserstoffproduktion mit an. Das wäre Energiewende in absurd – aber insbesondere mit den im Rechtsakt jetzt vorhandenen, sehr langen Übergangsfristen droht genau das, was dieses Regelwerk hätte verhindern sollen, ergänzt C. Dähling.
Laut der Green Planet Energy muss die Bundesregierung jetzt zügig in die Umsetzung des EU-Regelwerks gehen und dabei die nationalen Spielräume nutzen, um die Kriterien im Sinne einer ambitionierten Energiewende nachzuschärfen. C. Dähling ergänzt, dass insbesondere die Regionalität und Zeitgleichheit – also die räumliche und zeitliche Korrelation von Ökostrom-Nutzung und Wasserstoffherstellung – deutlich strenger definiert werden muss, als die EU-Kommission dies jetzt getan hat. Passiert dies nicht, bleibt eine echte Klimaschutzwirkung fragwürdig – denn dann kann „grüner“ Wasserstoff die Emissionen sogar deutlich nach oben treiben warnt C. Dähling.