BDEW: Potenziale von Herkunftsnachweisen für Aufbau eines Wasserstoffmarktes nutzen

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Wirtschaft
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Im Bundestag fand am 9. November dieses Jahres eine Anhörung zur Einführung eines Herkunftsnachweis-Registergesetzes für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte statt. Mit dem geplanten Gesetz werden EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Auch Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., Berlin, nahm an der Anhörung teil.

Ein über alle Sektoren einheitliches und europäisch harmonisiertes Herkunftsnachweissystem ist ihrer Meinung nach eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung eines Marktes für erneuerbare und dekarbonisierte Gase, einschließlich Wasserstoff. Unternehmen, die „grünen“ Wasserstoff beziehen und vermarkten wollen, erhalten so einen sicheren Nachweis darüber, dass die von ihnen eingesetzte Energie auf Basis von erneuerbaren Energien produziert wurde.

Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung des Registers ist jedoch mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und verschenkt viele Potenziale. So ist in der vorgeschlagenen Ausgestaltung keine Funktion ersichtlich, die über die Nutzung der Herkunftsnachweise als Testat für die erneuerbaren-Eigenschaft hinausgeht. Es wird damit die Chance vertan, dass Abnehmer beispielsweise von „grünem“ Wasserstoff die Herkunftsnachweise auch als Nachweis dafür nutzen können, dass sie vorgegebene Mengenziele bei der Verwendung erneuerbarer Energien erfüllen. Gleiches gilt für die Beantragung einer mengenbezogenen Förderung für den Einsatz erneuerbarer und dekarbonisierter Gase. All dies widerspricht dem Ziel, einen liquiden Markt für erneuerbare und dekarbonisierte Gase aufzubauen.

Unverständlich ist für K. Andreae auch, warum Wasserstoff und andere Gase zwar unter dem Oberbegriff „Gasförmige Energieträger“ subsumiert werden, aber dennoch getrennte Herkunftsnachweise für beide Gruppen angelegt werden. Dies erschwert einen gemeinsamen Handel erneuerbarer und dekarbonisierter Gase und bedroht die Transformation des heutigen Erdgas- in ein Wasserstoffsystem.

Auch mit Blick auf Nah- und Fernwärme sieht der BDEW noch Verbesserungsbedarf. So sollten diejenigen Stadtwerke und Versorger, die früh in Anlagen zur Erzeugung von „grüner“ Nah- und Fernwärme investiert haben und damit die urbane Wärmewende vorantreiben, nicht benachteiligt werden. Diese Bestandsanlagen sollten deshalb auch im Rahmen von Herkunftsnachweisen anzurechnen sein. Für die Nutzung von Großwärmepumpen für Wärmenetze sollte klar sein, dass der erneuerbare Umweltwärmeanteil immer als solcher in den Herkunftsnachweisen eingestuft wird.

Die Vermarktung „grüner“ Fernwärme als eigenständiges Produkt über Herkunftsnachweise würde es Wärmeversorgern erlauben, zusätzliche Deckungsbeiträge zur Finanzierung von Projekten zur Fernwärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) und Abwärme zu erwirtschaften. Der BDEW hat eine Studie von der HIC Hamburg Institut Consulting GmbH erstellen lassen, die aufzeigt, wie entsprechende Herkunftsnacheise für „grüne“ Nah- und Fernwärme praxisgerecht ausgestaltet und implementiert werden können. Auch die Einrichtung eines Wärme- und Kälte-Herkunftsnachweisregisters als Grundvoraussetzungen für die rechtssichere Vermarktung „grüner“ Fernwärmeprodukte ist darin aufgezeigt worden.

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