Dies sind die allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen der
oil telegram GmbH & Co. KG
Sitz: Hamburg – Handelsregister Hamburg HRA 66758
phG: “oil-telegram” Schnellinformation für die Mineralölwirtschaft GmbH
Sitz: Hamburg – Handelsregister Hamburg HRB 10538
Geschäftsführender Gesellschafter: Daniel Grübner
Postanschrift: Carl-Petersen-Straße 70-76, 20535 Hamburg
Telefon: 040/251113
Fax: 040/256392
E-Mail: verlag@oil-telegram.de
§ 1 Anwendungsbereich
Die oil telegram GmbH & Co. KG (im folgenden „eot“) stellt Ihnen ab etwa Ende April 2018 über ihre Internetseite sowie künftig auch über die Application (im Folgenden „App“) die Möglichkeit zur Verfügung auf verschiedene Onlineinhalte zuzugreifen, wobei für einige Onlineinhalte eine Zugangslizenz erworben werden muss.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen eot und seinen Kunden.
(1) Diese allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen regeln die Voraussetzung für den Zugriff auf und die Nutzung der Inhalte, die auf der Internetseite bzw. in der App von eot angeboten werden. Der Zugriff auf und die Nutzung der Inhalte von eot-Online ist erst nach Erwerb einer sog. „personenbezogenen Lizenz“ möglich.
(2) Die verschiedenen Abonnementmodelle von eot ermöglichen den Erwerb einer jeweils unterschiedlichen Anzahl an personenbezogenen Lizenzen. Eine Übersicht über die verschiedenen Abonnementmodelle finden sich hier. Sondervereinbarungen über Lizenzen, welche sämtlichen Mitarbeitern eines Unternehmens Zugriff ermöglichen (Flatrate-Lizenzen), bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit eot.
(3) Mit Abschluss eines Vertrages mit eot erkennt der Kunde/Lizenznehmer die ausschließliche Geltung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn eot in Kenntnis abweichender oder ergänzender Bedingungen des Lizenznehmers die vorbehaltlose Nutzung der Inhalte gestattet.
§ 2 Vertragsschluss / Abonnements
(1) Die Angaben in unseren Angeboten sind freibleibend. Der Vertrag über eine von Ihnen ausgewählte Lizenz/Abonnement wird erst geschlossen, wenn Ihnen eine schriftliche Bestätigung zugeht. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihrer Bestellung dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch gesonderte E-Mail.
(2) Erwerben Sie ein Abonnement, welches mehrere personenbezogene Lizenzen umfasst oder erwerben Sie eine Lizenz, welche Sie nicht selber nutzen möchten, haben Sie uns bei der Bestellung die Namen und E-Mailadressen der sog. „berechtigten Nutzer“, also derjenigen Personen, die die Lizenzen nutzen, mitzuteilen.
(3) Umfasst das von Ihnen gewählte Abonnement mehrere personenbezogene Lizenzen oder erwerben Sie eine Lizenz, welche Sie nicht selber nutzen, so muss bei der Bestellung ein sog. „Administrator“ angegeben werden. Der „Administrator“ dient als Ansprechpartner für eot und ist dafür verantwortlich, dass die allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen von allen berechtigten Nutzern eingehalten werden.
§ 3 Zugangsberechtigung
(1) Mit dem Erwerb einer personenbezogenen Onlinelizenz bekommt der berechtigte Nutzer einen freien Lesezugriff auf alle Inhalte von eot und alle zum Download zur Verfügung gestellten Artikel und Datensätze (nachfolgend „eot-Onlineinhalte“).
(2) „Berechtigte Nutzer“ sind Personen, die bei Erwerb einer entsprechenden Lizenz durch den Lizenznehmer als berechtigte Nutzer eingetragen wurden oder aber im Rahmen einer Flatrate-Lizenz deswegen zur Nutzung berechtigt sind, weil sie in einem Anstellungsverhältnis zu dem Lizenznehmer stehen oder aufgrund eines sonstigen Vertragsverhältnisses zur Benutzung der Einrichtungen des Lizenznehmers berechtigt sind und aufgrund dieser Berechtigung Zugriff auf das Netzwerk des Lizenznehmers haben.
(3) Bei Erwerb einer personenbezogenen Lizenz ist allein der berechtigte Nutzer befugt, die Inhalte zu nutzen. Der Zugriff auf die eot-Onlineinhalte ist mit einem persönlichen Zugangscode möglich, welchen der berechtigte Nutzer nach Bezahlung der Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer von eot per E-Mail zugesandt bekommt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht gestattet.
(4) Eine Auswechslung eines berechtigten Nutzers ist im Falle einer Vertragsverlängerung zum Ende des Jahres möglich und bedarf einer entsprechenden Mitteilung an eot bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres. Die Auswechslung eines berechtigten Nutzers während der Vertragslaufzeit ist nur im Einzelfall und nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch eot möglich. eot behält es sich vor, für die Auswechslung eines berechtigten Nutzers während der Vertragslaufzeit eine Gebühr zu erheben.
(5) eot ist berechtigt, die Anzahl der im Abonnement angegebenen Personen sowie die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen zu überprüfen. Der Lizenznehmer stellt eot zu diesem Zweck auf Anfrage die hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen im zumutbaren Umfang zur Verfügung.
(6) Die Nutzung der eot-Onlineinhalte für eigene Zwecke ist dem Lizenznehmer/ berechtigten Nutzer nur im Rahmen der allgemeinen Lizenzbedingungen und der in § 4 näher definierten eingeräumten Rechte erlaubt.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) eot gewährt dem Lizenznehmer für die Laufzeit der jeweiligen Lizenz das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht, die eot-Onlineinhalte nach Maßgabe dieser allgemeinen Lizenzbedingungen über die Website / App abzurufen, die Website / App zu diesem Zweck zu nutzen sowie den berechtigten Nutzern (Ziff. 3.2) den Abruf zu ermöglichen und die Nutzung zu erlauben.
(2) Dem Lizenznehmer und den berechtigten Nutzern ist es erlaubt, die eot-Onlineinhalte und die Inhalte des eot-Printmagazins für betriebsinterne Zwecke zu nutzen und für die Dauer der Laufzeit der Lizenz zu archivieren.
(3) Dem Lizenznehmer und den berechtigten Nutzern ist es nicht erlaubt, die Inhalte von eot-Online oder die Inhalte des eot-Printmagazins ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Dem Lizenznehmer und den berechtigten Nutzern ist es ferner nicht erlaubt, die Inhalte ganz oder in Teilen auf dauerhaften Datenträgern zu vervielfältigen und an Dritte weiterzugeben und/oder die Inhalte ganz oder in Teilen zum Aufbau systematischer Sammlungen und/oder in andere Datenformate zu übersetzen und/oder dauerhaft zu speichern.
(4) Der Lizenznehmer und die berechtigten Nutzer dürfen die Inhalte weder ganz noch in Teilen bearbeiten oder anderweitig umgestalten, sofern dies nicht zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
(5) Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit, eine Lizenz per InApp-Kauf zu erwerben, welche ihn dazu berechtigt, Artikel oder ganze Datensätze herunterzuladen, an Dritte zu versenden und die ihm nach § 4 Abs. 1 und 2 eingeräumten Nutzungsrechte an diesen Dritten zu übertragen. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
(6) Die Lizenznehmer haben ferner die Möglichkeit, Nutzungsrechte für eine öffentliche Zugänglichmachung der eot-Onlineinhalte auf ihrer Internetseite durch die Einbindung eines RSS-Feeds zu erwerben. Hierfür ist eine gesonderte Vereinbarung notwendig.
(6) Jegliche Verwendung der Inhalte unter Einhaltung der Lizenzbedingungen setzt die Aufnahme eines Quellenverweises voraus.
§ 5 Verfügbarkeit der Inhalte
(1) eot gewährt dem Lizenznehmer/berechtigten Nutzer während der vereinbarten Laufzeit der Lizenz Zugang zu den eot-Onlineinhalten über das Internet / die eot-App. eot stellt mit angemessenen Anstrengungen sicher, dass seine Server über eine ausreichende Kapazität verfügen, um die Abrufbarkeit der Inhalte über das Internet / die App zu gewährleisten. Aufgrund von Pflegemaßnahmen und Wartungsarbeiten kann es jedoch zu vorübergehenden Beschränkungen der Verfügbarkeit kommen. Für die Anbindung an das Internet und die Kommunikation mit dem Server / der App von eot ist der Lizenznehmer allein verantwortlich.
(2) Störungen der Verfügbarkeit der Webseite / App berechtigt den Lizenznehmer nicht zur Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüchen, wenn die Störungen kurzfristiger Natur sind. Geht die Störung auf ein zu tolerierendes Maß hinaus, hat der Lizenznehmer eot eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
(3) eot behält sich das Recht vor, die einzelnen Onlineinhalte jederzeit offline zu nehmen.
§ 6 Haftung
(1) Die Inhalte auf eot-Online / der eot-App werden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der wiedergegebenen Informationen übernehmen wir keine Haftung.
(2) Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen, sofern es nicht um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, wegen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder um Schäden geht, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(3) Schadensersatzansprüche wegen entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
(4) Jedwede nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind in der Höhe auf die jeweils jährlich geleistete Lizenzvergütung beschränkt.
(5) Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt bei Lizenznehmern, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, sofern die Schadensersatzansprüche nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einem grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 7 Vertragslaufzeit
(1) Der Lizenzvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Jahresende. Das Recht jeder Vertragspartei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Die dem Lizenznehmer eingeräumten Nutzungsrechte fallen nach dem Ende der Vertragslaufzeit automatisch an eot zurück, ohne dass es eines gesonderten Rechterückrufs bedarf.
§ 8 Abrechnung
(1) Die Lizenzhonorare sind stets im Voraus für einen Abrechnungszeitraum zu entrichten. Die Lizenzhonorare sind nach entsprechender Rechnungstellung durch eot zahlbar und fällig.
(2) Der Abrechnungszeitraum betrifft immer ein Kalenderjahr, bei Vertragsabschluss den Zeitraum von dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres.
(3) Die Rechnung für den ersten Abrechnungszeitraum (Vertragsabschluss bis zum Ende des jeweiligen Jahres) erhalten Sie nach Vertragsabschluss, die Rechnung für die Lizenzhonorare für die folgenden Abrechnungszeiträume erhalten Sie jeweils zu Beginn des betroffenen Kalenderjahres.
(4) Die Zugangsdaten für die personenbezogenen Zugänge erhalten Sie erst nachdem die Lizenzhonorare vollständig bezahlt wurden. Für den Fall, dass Rechnungen während der Vertragslaufzeit nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig beglichen werden, ist eot dazu berechtigt, die von der Lizenz umfassten Zugangsberechtigungen zu sperren. Eine derartige Sperrung hat keine Auswirkung auf Ihre Zahlungspflicht.
§ 9 Widerrufsbelehrung
Schließen Sie den Vertrag mit uns als Verbraucher ab, steht Ihnen das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns oil telegram GmbH & Co. KG, Carl-Petersen-Str. 70-76, 20535 Hamburg, Telefon: 040 251113, Telefax: 040 256392, E-Mail: Widerruf@oil-telegram.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie das nachfolgend abgebildete Formular nutzen und zurücksenden an:
oil telegram GmbH & Co. KG, Carl-Petersen-Str. 70-76, 20535 Hamburg, Telefon: 040 251113, Telefax: 040 256392, E-Mail: Widerruf@oil-telegram.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
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(*) Unzutreffendes bitte streichen
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen Hamburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Lizenzvertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie dem Vertrag im Ganzen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt dies entsprechend.
Stand: März 2018