BMWK: Aktuelles zum Nationalen Heizungslabel

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Politik, Wärme
Das BMWK informiert: Aktuelles zum Nationalen Energieeffizienzlabel für Heizungsaltanlagen (Nationales Heizungslabel).
Foto: BAFA

Die im vergangenen Jahr angekündigte Novelle des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) zur Abschaffung des „Nationalen Heizungslabels“ befindet sich weiter im parlamentarischen Verfahren. Ziel ist ein zügiges Inkrafttreten. Derzeit kann aber weiter nicht ausgeschlossen werden, dass es noch zu Verzögerungen kommen könnte. Das BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn, infomriert dennoch bereits jetzt über die weiteren, dann folgenden Schritte.

Was bedeutet das für die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und weiteren Akteursgruppen?
Ab dem Stichtag des Inkrafttretens gelten die bisherigen §§ 16 bis 19 nicht mehr. Damit entfällt für alle nach § 17 verpflichteten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowohl die Pflicht zur Anbringung der Energieeffizienzlabel und Verteilung der Informationsschriften, aber auch die Duldungspflicht der Labelanbringung seitens der Eigentümer und Mieter von Heizgeräten nach § 19.

Für alle bis zum letzten Gültigkeitstag des „alten“ EnVKG durch die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erbrachten, aber noch nicht abgerechneten Leistungen, beginnt dann eine – gemäß Gesetzesentwurf – einmonatige Übergangsfrist zur Beantragung der Aufwandsentschädigungen (neuer § 16). Dies geschieht über das BAFA.

Leistungen nach dem Stichtag sind nicht mehr gesetzlich abgedeckt, und Aufwandsentschädigungen entfallen.

Um das Maßnahmenende für alle beteiligten Akteure bestmöglich zu gestalten, bittet das BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin, die verpflichteten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, bereits jetzt und in kürzeren Abständen von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Aufwandsentschädigungen unterjährig beantragen zu können. Damit ermöglichen sie dem BAFA möglichst verzögerungsfreie Erstattungsvorgänge.

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