Um die Versorgung aus erneuerbaren Energien und die Stabilität der Stromnetze zu gewährleisten, werden Speicher benötigt. Die gemeinschaftliche Nutzung dieser technischen Anlagen in einem Quartierspeicher spart Ressourcen und Kosten, scheitert in der Praxis aber häufig noch an rechtlichen Hürden. Wie der Betrieb in einem Neubaugebiet gelingen kann, untersucht die Technische Hochschule Köln in einem interdisziplinären Projekt. Die Ergebnisse sollen als Blaupause für künftige Vorhaben dienen.
Die Energiewende soll den Bürgern mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Stromversorgung bieten. Der Umbau des Energiesystems wird nur gelingen, wenn die Menschen stärker von den Vorteilen profitieren, also „sauberen“ Strom vor Ort erzeugen, speichern und verbrauchen können. Die Technik dafür ist vorhanden, jedoch erschweren komplizierte Gesetze und Bürokratie noch die Umsetzung in der Praxis, beschreibt Prof. Dr. Eberhard Waffenschmidt vom Institut für Elektrische Energietechnik der TH Köln die Ausgangslage.
Wie rechtliche und technische Herausforderungen in diesem Zusammenhang gelöst werden können, ist eine Leitfrage des Projekts. In einem Neubaugebiet im nordrhein-westfälischen Bergneustadt werden Photovoltaik-Anlagen auf den Hausdächern installiert. Außerdem ist geplant, dass der erzeugte Strom direkt verbraucht, in das öffentliche Stromnetz eingespeist oder in einen Batteriespeicher geleitet wird, um ihn bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen.
Insbesondere die Abrechnung der Energieflüsse kann kompliziert werden, wenn die Haushalte genau wissen wollen, wer wann wieviel Strom in den Quartierspeicher eingespeist und aus ihm entnommen hat und wie hoch der Eigenverbrauch der Solaranlage ist. Davon hängen viele weitere Aspekte ab. Welche Messtechnik muss installiert werden? Wie verhält es sich mit Steuern und Netzentgelten für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz und aus dem Speicher? Ziel ist es laut E. Waffenschmidt, den administrativen und technischen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Praxishandbuch und Blaupause für Speicherlösungen
Dazu erarbeiten die Forscher unterschiedliche Abrechnungs- und Messkonzepte in Abstimmung mit den Stadtwerken Solingen GmbH, die den Speicher in dem Neubaugebiet betreiben sollen. Anschließend werden die Konzepte auf ihre rechtliche Anwendbarkeit geprüft und die Betriebsdaten des Speichers über einen längeren Zeitraum erfasst. Die aus der Datenanalyse gewonnenen Erkenntnisse sollen später in einem praxisorientierten Handbuch enthalten sein. E. Waffenschmidt erläutert, dass bisher kaum Quartierspeicher realisiert werden, weil die Umsetzung aufwändig erscheint und die Wirtschaftlichkeit oft unklar ist. Er erwartet daher, dass eine beispielhafte Planung mit Best-Practice-Anwendungen zur Standardisierung von Speicherlösungen als Blaupause für weitere Projekte dient.
Über das Projekt
Das Projekt „Quartierspeicher für eine Klimaschutzsiedlung“ wird von E. Waffenschmidt vom Institut für Elektrische Energietechnik der TH Köln geleitet. Projektpartner sind der Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. und die Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Behnisch, die für die energierechtliche Beratung zuständig ist. Als assoziierte Partner agieren die Eikamp GbR als Projektentwickler und Erschließungsträger sowie die Stadtwerke Solingen GmbH, die das Strom- und Wärmekonzept des Quartiers in der Praxis umsetzen wird. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert das Vorhaben über die zweijährige Laufzeit mit rund 120.000 Euro.