Die Frontier Economics Ltd., London, hat im Auftrag der eFuel Alliance e. V.,
Hamburg, und der Electric Natural Gas (e-NG) Coalition, Zaventem, industrielle und biogene CO2-Punktquellen in den europäischen Mitgliedsstaaten untersucht. Die Studie zielt darauf ab, die Verfügbarkeit und das Potenzial großer CO2-Punktquellen in der EU mitsamt Entwicklung bis 2050 zu bewerten, von denen CO2 als Rohstoff für die Herstellung synthetischer Kraftstoffe bezogen werden könnten. Untersucht wurden die CO2-Emissionen der Kernsektoren Industrie, Energie und Biokraftstoff- und Biomasseproduktion.
CO2 ist für die Herstellung von erneuerbaren Kraftstoffen ein unverzichtbarer Rohstoff. Durch den Aufbau einer CO2-Kreislaufwirtschaft können insbesondere unvermeidbare CO2-Quellen wie Zement- oder Betonwerke, Chemie oder Stahlwerke ihren CO2-Fußabdruck verringern. Unterschieden wird in der Studie zwischen prozessbedingten unvermeidbaren und energetisch vermeidbaren Industrieemissionen. Im Jahr 2022 wären theoretisch insgesamt bis zu 828 Mt CO2/Jahr nutzbar gewesen. Bis 2050 sinkt dieses Volumen auf 661 Mt CO2/Jahr. Die EU erlaubt die Nutzung von industriellen CO2-Emissionen nur bis 2041 – zu kurz für viele E-Fuel-Projekte.
Nach 2041 sind nur noch biogene Punktquellen für die Kraftstoffproduktion zulässig. Real blieben damit rund 368 Mt CO2/Jahr verfügbar. Davon ist allerdings nur ein Bruchteil wirtschaftlich nutzbar. Würden zusätzlich unvermeidbare Prozessemissionen aus der Industrie zugelassen, ließen sich 130 Mt CO2/Jahr zusätzlich nutzen –
genug für rund 36 Mrd. Liter (Dieseläquivalent) E-Fuels im Jahr 2050. Der prognostizierte Bedarf an synthetischen Kraftstoffen liegt je nach Szenario bei 41 Mrd. Litern bis 84 Mrd. Litern.
Der derzeitige europäische Rechtsrahmen, darin der geltende Delegierte Rechtsakt (EU) 2023/1185 verlangt, dass industrielle CO2-Quellen nur bis 2041 (Stromerzeugung bis 2036) zulässig und an ein „wirksames CO2-Bepreisungssystem“ gekoppelt sind, welches außerhalb von Europa nicht existiert. „Diese Vorgaben sind zu restriktiv und stehen einer schnellen Industrialisierung entgegen“, argumentiert Ralf Diemer, Hauptgeschäftsführer der eFuel Alliance. „Wir brauchen eine pragmatische Nutzbarmachung unvermeidbarer industrieller CO2-Punktquellen und damit eine zeitnahe Überarbeitung des Delegierten Rechtsaktes.“ Die Kommission sieht vor, die Produktionskriterien für „grünen“ Wasserstoff und E-Fuels erst im Juli 2028 wieder zu untersuchen.
„Erlauben wir regulatorisch die Anrechnung von unvermeidbaren industriellen CO2-Emissionen, beschleunigen wir damit die Verfügbarkeit und Skalierung von erneuerbaren Kraftstoffen erheblich“, appelliert R. Diemer. „Die aktuelle Beschränkung auf biogene Quellen ab 2041 bremst Projekte aus, obwohl europaweit genügend geeignete CO2-Punktquellen vorhanden sind und vorhanden bleiben werden.“
Heute liegen dichte Cluster industrieller CO2-Emissionen unter anderem in Deutschland, den Benelux-Ländern, Norditalien, Nordost-Spanien und Südfrankreich; bis 2050 bleiben Chemie-, Stahl- und Zementstandorte zentrale Emittenten unvermeidbarer Prozessemissionen. Die Nutzung dieser CO2-Quellen zur Produktion von E-Fuels sichert Standorte und Beschäftigung und ermöglicht zusätzliche Wertschöpfung.